Bekanntmachungen zu Unfallverhütungsvorschriften
Außerkraftsetzung der BGV C24 „Sprengarbeiten“
Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hat auf ihrer Sitzung am 6. Juni 2012 beschlossen, die Unfallverhütungsschrift „Sprengarbeiten“ (BGV C24) außer Kraft zu setzen.
Nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 30. Oktober 2012 erfolgt die Außerkraftsetzung zum 1. Dezember 2012.
Das Zurückziehen der Unfallverhütungsvorschrift ist möglich, weil der vormalige Fachausschuss „Steine und Erden“ eine Regel „Sprengarbeiten“ (BGR/GUV-R 241) als Ersatz für die Unfallverhütungsvorschrift „Sprengarbeiten“ (BGV C24) erarbeiten hat. Diese Regel ist vom Grundsatzausschuss Prävention (GAP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf seiner Sitzung 4/2011 verabschiedet worden und liegt mittlerweile in gedruckter Fassung vor. Sie entspricht dem aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks und berücksichtigt auch den fortentwickelten Stand der Technik und die Erfahrungen aus der Praxis.
Die BGR/GUV-R 241 kann über den Medienshop der BG RCI bestellt werden. Eine Datei zum kostenlosen Download steht im Downloadcenter zur Verfügung.
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Elektronische Version der BGR 241 Sprengarbeiten im Downloadcenter
Außerkraftsetzung von BGV A8, BGV B2 und BGV C14
Die Vertreterversammlung der BG Rohstoffe und chemische Industrie hat auf ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen, die Unfallverhütungsschriften
- „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (BGV A8),
- „Laserstrahlung“ (BGV B2) und
- „Wärme- und Heizkraftwerke“ (BGV C14) außer Kraft zu setzen.
Nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 3. September 2012 erfolgt die Außerkraftsetzung zum 1. November 2012.
Dies erfolgt im Hinblick darauf, dass die wesentlichen Inhalte dieser Unfallverhütungsvorschriften durch das staatliche Arbeitsschutzrecht abgedeckt sind. So ist die Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (BGV A8) in der Arbeitsstättenrichtlinie A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und die Unfallverhütungsvorschrift" Laserstrahlung"(BGV B2) in der „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung“ (OStrV) und deren angekündigtem Technischen Regelwerk aufgegangen.
Die Unfallverhütungsvorschrift „Wärme- und Heizkraftwerke“ (BGV C14) ist durch die „Betriebssicherheitsverordnung“ (BetrSichV) mit dazugehörigem Technischen Regelwerk entbehrlich. Erhaltenswerte Inhalte sind aber auch in die neue Regel „Wärmekraftwerke und Heizwerke“ (BGR/GUV-R 240) eingeflossen.
Gemeinsames Vorschriftenwerk für die BG RCI
Zum 1. Januar 2011 treten 33 harmonisierte Unfallverhütungsvorschriften für die Mitgliedsbetriebe der BG RCI in Kraft. Sie ersetzen die bisher gültigen UVVen der Branchen, die zeitgleich zurückgezogen werden.
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) enthalten für die Mitgliedsbetriebe rechtsverbindliche, allgemein formulierte Schutzziele, die der Unternehmer zur Beseitigung typischer Gefahren zu treffen hat oder schreiben konkrete Maßnahmen vor, die das Verhalten der Beschäftigten regeln.
In der Vergangenheit haben alle Fusionspartner der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) eigenständig darüber entschieden, welche UVVen von der Thematik her für ihre Mitgliedsbetriebe notwendig waren und deswegen als autonomes Satzungsrecht erlassen werden sollten. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Unfallverhütungsvorschriften bei den Branchen der BG RCI sehr unterschiedlich war.
Um für die Betriebe der nunmehr fusionierten BG RCI Rechtsklarheit zu schaffen, hat die Vertreterversammlung im Wege der Rechtsnachfolge nach § 118 SGB VII auf ihrer Sitzung am 24. Juni 2010 in Berlin ein gemeinsames Vorschriftenwerk der BG RCI beschlossen.
Ausführliche Informationen zum gemeinsamen Vorschriftenwerk finden Sie in einem Artikel im BG RCI.magazin, Ausgabe November/Dezember 2010. Explizit ist hierin auch gelistet, welche Unfallverhütungsvorschriften nun gelten und welche zurückgezogen sind.
Der gleichen Ausgabe des BG RCI.magazins ist auch eine CD-ROM beigefügt, welche die Texte der harmonisierten Unfallverhütungsvorschriften als elektronische Dateien in einer Datenbank enthalten.




