Außerkraftsetzung der BGV C24 „Sprengarbeiten“

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hat auf ihrer Sitzung am 6. Juni 2012 beschlossen, die Unfallverhütungsschrift „Sprengarbeiten“ (BGV C24) außer Kraft zu setzen.

Nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 30. Oktober 2012 erfolgt die Außerkraftsetzung zum 1. Dezember 2012.

Das Zurückziehen der Unfallverhütungsvorschrift ist möglich, weil der vormalige Fachausschuss „Steine und Erden“ eine Regel „Sprengarbeiten“ (BGR/GUV-R 241) als Ersatz für die Unfallverhütungsvorschrift „Sprengarbeiten“ (BGV C24) erarbeiten hat. Diese Regel ist vom Grundsatzausschuss Prävention (GAP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf seiner Sitzung 4/2011 verabschiedet worden und liegt mittlerweile in gedruckter Fassung vor. Sie entspricht dem aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks und berücksichtigt auch den fortentwickelten Stand der Technik und die Erfahrungen aus der Praxis.

Die BGR/GUV-R 241 kann über den Medienshop der BG RCI bestellt werden. Eine Datei zum kostenlosen Download steht im Downloadcenter zur Verfügung.

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