Vertreterversammlung der BG RCI beschließt Außerkraftsetzung von Unfallverhütungsvorschriften

Folgende Unfallverhütungsvorschriften werden außer Kraft gesetzt:

  • BGV B5 Explosivstoffe – Allgemeine Vorschrift
  • BGV D35 Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel
  • BGV D37 Schwarzpulver
  • BGV D38 Treibladungspulver
  • BGV D39 Feste einheitliche Sprengstoffe
  • BGV D40 Sprengöle und Nitratsprengstoffe
  • BGV D41 Zündstoffe
  • BGV D42 Pulverzündschnüre und Sprengschnüre
  • BGV D44 Munition

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hat auf ihrer Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, die Unfallverhütungsschriften BGV B5 „Explosivstoffe – Allgemeine Vorschrift“, BGV D35 „Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel“, BGV D37 „Schwarzpulver“, BGV D38 „Treibladungspulver“, BGV D39 „Feste einheitliche Sprengstoffe“, BGV D40 „Sprengöle und Nitratsprengstoffe“, BGV D41 „Zündstoffe“, BGV D42 „Pulverzündschnüre und Sprengschnüre“ und BGV D44 „Munition“ außer Kraft zu setzen.

Nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 7. Januar 2014 erfolgt die Außerkraftsetzung zum 1. Februar 2014.

Das Zurückziehen dieser Unfallverhütungsvorschriften ist möglich, weil der Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie eine berufsgenossenschaftliche Regel „Tätigkeiten mit Explosivstoffen“ (BGR/GUV-R 242) erarbeiten hat. Diese ersetzt die neun Explosivstoff-Unfallverhütungsvorschriften, fasst deren Inhalte zusammen und passt sie an den fortentwickelten Stand der Technik sowie  an die geänderte Rechtslage an. Dabei wurden die allgemein geltenden Basisbestimmungen in einem allgemeinen Teil I, und die aus den acht themenspezifischen Explosivstoff-Unfallverhütungsvorschriften stammenden besonderen Bestimmungen in jeweils einem themenbezogenen Abschnitt eines speziellen Teils II der neuen Regel abgehandelt. Die BGR/GUV-R 242 entspricht dem aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks und berücksichtigt auch den fortentwickelten Stand der Technik und die Erfahrungen aus der Praxis.

Die BGR/GUV-R 242 kann über den Medienshop der BG RCI bestellt werden oder Sie laden eine kostenlose PDF Datei herunter, indem Sie dem untenstehenden Link folgen.

Zum Medienshop der BG RCI wechseln