Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der BG RCI ist zum 1. Oktober 2014 in Kraft getreten

Die DGUV Vorschrift 1 ersetzt die bisherige BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ der BG RCI vom 1. Januar 2011. Notwendig ist dies, weil die beiden nahezu inhaltsgleichen und gleichnamigen Basisvorschriften „Grundsätze der Prävention“ der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGV A1) und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (GUV-V A1) vereint werden. Die Chance hat man zudem genutzt, um Inhalte zu präzisieren und Lücken zu schließen.

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 1 erscheint auch die neue DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ (bisher BGR A1), die konkrete Erläuterungen zu den jeweiligen Paragraphen der Vorschrift enthält.

Beide Schriften können von Mitgliedsbetrieben der BG RCI in einer der Betriebsgröße angemessenen Stückzahl über den Medienshop (medienshop.bgrci.de) kostenlos bestellt werden.

Den Volltext der DGUV Vorschrift 1 finden Sie zudem auf unseren UVVen-Server.

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