Verschiedenes

Sitzung des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss der BG RCI tagt am 13. November 2023 um 11 Uhr als Videokonferenz. Die Sitzung ist öffentlich; bei Interesse an der Teilnahme richten Sie Ihre Anmeldung bitte per E-Mail an ansgar.spohr(at)bgrci.de.


Beauftragung der First-Level-Sachbearbeitung im Bereich Mitgliedschaft und Beitrag

Die BG RCI hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit der Durchführung der First-Level-Sachbearbeitung im Bereich Mitgliedschaft und Beitrag beauftragt. Ab dem 15. September 2022 wird das Servicecenter der BGN Anrufe von Mitgliedsunternehmen der BG RCI entgegen nehmen und bestimmte Anliegen abschließend bearbeiten. Die Bekanntmachung des Auftrags erfolgt auf Grundlage von § 88 Abs. 4 SGB X.


Richtlinien für Entschädigungen beim Ehrenamt

Die Mitglieder von Vorstand, Vertreterversammlung und Beiräten üben ein Ehrenamt aus, das heißt, sie erhalten keine Vergütung.

Reisekosten und Verdienstausfall werden natürlich ersetzt. Außerdem wird für jeden Sitzungstag eine Entschädigung für Zeitaufwand geleistet. Alle Einzelheiten hat die Vertreterversammlung der BG RCI in ihrer Sitzung am 20. Januar 2010 in Anlehnung an eine Empfehlungsvereinbarung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in den Entschädigungsrichtlinien geregelt, die vom Bundesversicherungsamt genehmigt sind.

Nach Fortschreibung dieser Empfehlungsvereinbarung hat die Vertreterversammlung der BG RCI im Juli 2022 die Änderung der Tagespauschale für Sitzungen und die monatliche Aufwandspauschale für die Vorsitzenden des Vorstands und der Vertreterversammlung im Rahmen einer Neufassung der Richtlinien mit Wirkung zum 01. Januar 2022 angepasst. Außerdem wurde die Erstattung von Kosten für die notwendige Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen neu aufgenommen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat diese Anpassung genehmigt.


Sozialwahlen 2017

Der Wahlausschuss gibt gemäß § 79 Abs. 3 SVWO das endgültige Wahlergebnis der Sozialwahlen bei der BG RCI nach den konstituierenden Sitzungen von Vorstand und Vertreterversammlung am 25. Oktober 2017 bekannt. Für die Vertreterversammlung sind arbeitgeberseitig sechs Vorschlagslisten eingereicht worden, auf Versichertenseite zwei. Für den Vorstand ist je Sozialpartnerseite eine Vorschlagsliste eingereicht worden. Die Vertreterversammlung ist paritätisch besetzt und wird sich aus jeweils 30 Mitgliedern der Arbeitgeber und Versicherten zusammensetzen.


Beitragsausgleichsverfahren für freiwillig versicherte Unternehmer der Branche Baustoffe - Steine - Erden der BG RCI

Beschluss nach Anlage 2 Buchstabe B Absatz 8 Satz 2 zu § 31 der Satzung

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) hat in ihrer Sitzung am 15. Juni 2011 die näheren Bestimmungen zur Durchführung des nach § 31 i. V. m. Anlage 2 der Satzung vorgesehenen Beitragsausgleichsverfahrens für freiwillig versicherte Unternehmer der Branche Baustoffe Steine Erden, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten sowie diejenigen Personen, welche in Kapital- oder Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind (unternehmerähnliche Personen) beschlossen.