Keine „gute Idee“ – Benzin zur Bodenreinigung

Jedes Unternehmen wünscht sich kreative Mitarbeiter, die sich Gedanken machen, wie sie ihre Arbeit gut und effektiv ausführen können. Unfälle wünscht sich dagegen kein Unternehmen.

Eine Mitarbeiterin des Reinigungspersonals hatte offenbar festgestellt, dass sich Lösemittel gut eignen, um ölige Verunreinigungen zu beseitigen. Als ein größerer Fettfleck am Boden zu beseitigen war, nahm sie daher ohne Rücksprache mit ihren Vorgesetzten nicht den vorgesehenen Reiniger, sondern holte sich stattdessen aus einem Lagerraum eine Sicherheitskanne mit Petrolether, hier sogenanntem „Wundbenzin“. Sie brachte eine „angemessene“ Menge des Benzins sowie einige Blätter Küchenpapier auf den Fleck auf und begann mit dem Aufwischen.

Dabei kam es zu einer Stichflamme, die ihr Verbrennungen im Gesicht, am Hals und an den Beinen zufügte und auch den Putzwagen in Brand setzte. Die Kollegen wurden durch den Knall der Explosion alarmiert und konnten die in Flammen stehende Mitarbeiterin schnell löschen und Erste Hilfe leisten. Von der alarmierten Notfallambulanz wurde die Verletzte zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht.

Der Unfall ereignete sich in einem kleinen Waschraum. Der eingesetzte Petrolether hat einen hohen Dampfdruck. Deshalb „trocknet er schnell“ und wurde auch als „Reinigungsmittel“ missbraucht mit der Folge, dass gleich eine ziemlich große Menge Lösemitteldampf entstand. In diesem Arbeitsraum ist zwar eine technische Lüftung vorhanden, da aber beim regulären Betrieb keine Anforderungen an die Beseitigung von Gefahrstoffen zu stellen sind, war sie nicht auf die Unfallsituation ausgelegt und folglich keine wirksame Abführung bzw. Verdünnung der Lösemitteldämpfe gegeben. Möglicherweise hat die Lüftung in diesem Fall sogar dazu beigetragen, dass der Dampf besser mit Luft gemischt wurde und so in Bodennähe eine explosionsfähige Atmosphäre vorlag. Weil in diesem Raum regulär keine brennbaren Flüssigkeiten eingesetzt werden, liegt kein explosionsgefährdeter Bereich vor. Daher waren auch keine Explosionsschutzzonen ausgewiesen und entsprechend die elektrische Anlage nicht explosionsgeschützt ausgeführt. Die Verletzungen durch die brennende Hose und im Gesicht deuten aber darauf hin, dass die Zündung nicht durch den Ventilator oder die elektrische Anlage erfolgte, sondern während des Wischens.