Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis

In den letzten Monaten hat sich das Thema Eignungsuntersuchungen in vielen Betrieben zu einem häufig und hitzig diskutierten Thema entwickelt. Eignungsuntersuchungen berühren sowohl Arbeitsrecht als auch Arbeitsschutzrecht. Sie beinhalten sowohl arbeitsmedizinische als auch personalärztliche Aspekte. Mit der von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) herausgegebenen Synopse zu Eignungsuntersuchungen finden verantwortliche betriebliche Akteure eine informative Handlungshilfe zur rechtlichen Einordnung von Eignungsuntersuchungen in den betrieblichen Alltag.

Die Novelle der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, die zum 31.10.2013 in Kraft trat, hebt an mehreren Stellen sehr deutlich hervor, dass arbeitsmedizinische Vorsorge vollständig getrennt von Eignungsuntersuchungen betrachtet werden muss. Diese in der Novelle der ArbMedVV beschriebene dogmatische Trennung sorgt für zunehmende Diskussionen bei Arbeitgebern, in Personalabteilungen, bei Betriebsärzten und Ärztinnen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und nicht zuletzt bei den Beschäftigten. Zunächst stellte sich den Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern die Frage, ob arbeitsmedizinische Vorsorge tatsächlich vollständig von Eignungsuntersuchungen zu trennen sei. Diese Diskussion kann seit Veröffentlichung der Broschüre „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV 2013)“ aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als abgeschlossen bezeichnet werden. Im Textteil „Fragen & Antworten“ der Broschüre wird deutlich gemacht, dass arbeitsmedizinische Vorsorge unter anderem auch zur Feststellung dienen kann, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Also können in der ärztlichen Beratung und Aufklärung auch Eignungsaspekte eine Rolle spielen.

Das Ende der medizinisch-fachlichen Diskussion um Vorsorge und Eignung bedeutet jedoch nicht zugleich das Ende der rechtlichen Diskussion um die Zulässigkeit von Eignungsuntersuchungen. Dürfen Eignungsuntersuchungen nur vor Einstellung oder auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses gefordert werden? Gibt es Rechtsgrundlagen in Form von Verordnungen für Eignungsuntersuchungen oder kann der Betrieb selber eine rechtliche Basis in Form von Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen schaffen? Diese Fragen und Aspekte und vieles mehr wurde in einer aktuellen Broschüre der DGUV zusammengestellt. Die DGUV-Information 250-010, erschienen im Juni 2014, gibt allen beteiligten Akteuren in den Betrieben eine Übersicht über die Thematik der Zulässigkeit von Eignungsuntersuchungen. Mitgliedsbetriebe können diese Broschüre kostenlos über den Medienshop der BG RCI beziehen, die Broschüre steht auf den Seiten der DGUV auch als PDF-Download zur Verfügung.