Nachgehende Arbeitsmedizinische Vorsorge

Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN)

Zwischen einer Tätigkeit mit krebserzeugenden bzw. keimzellmutagenen Gefahrstoffen und dem eventuellen Auftreten einer Berufskrankheit können viele Jahre vergehen. Es ist daher möglich, dass betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Tätigkeit längst aufgegeben haben oder ganz aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, wenn bei ihnen eine Erkrankung festgestellt wird. Der ursächliche Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit wird dann unter Umständen nicht mehr erkannt.

In der Bundesrepublik Deutschland wird deshalb bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen und für beruflich strahlenexponierte Personen zusätzlich zu den Vorsorgen während betrieblicher Tätigkeit auch nachgehende Vorsorgen nach dem Ausscheiden aus einer solchen Tätigkeit angeboten.

Während einer Tätigkeit mit krebserzeugenden bzw. keimzellmutagenen Gefahrstoffen führen Arbeitgeber die Vorsorge selbst durch oder bieten diese an. Sie können die nachgehende Vorsorge, die nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses anzubieten ist, unter bestimmten Voraussetzungen auf den zuständigen Unfallversicherungsträger bzw. den „Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN)“ übertragen.

ODIN ist eine zentrale Dienstleistungseinrichtung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Seinen Sitz hat ODIN bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) in Heidelberg.

Durch ODIN stellen die Unfallversicherungsträger sicher, dass auch nach dem Ausscheiden aus einer Tätigkeit mit krebserzeugenden bzw. keimzellmutagenen Stoffen und Zubereitungen arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten wird.

Wollen Sie mehr über ODIN, nachgehende Vorsorge und das Meldeverfahren wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.odin-info.de.


Gesundheitsvorsorge (GVS)

Die GVS, vormals Zentrale Erfassungsstelle asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer (ZAs), ist ein Organisationsdienst für die arbeitsmedizinische Vorsorge von Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber asbesthaltigem, silikogenem oder künstlichem mineralischem Staub (z. B. Aluminiumsilikatwolle) exponiert waren oder gegenwärtig noch sind. Auch die Betreuung der ehemals staub- und / oder strahlenbelasteten Beschäftigten im Uranerzbergbau der SAG / SDAG Wismut erfolgt über die GVS.

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Bergbaulicher Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen „Fibrogene Stäube“ – BONFIS

Gemäß Gesundheitsschutz-Bergverordnung sind auch nach Tätigkeiten mit fibrogenen Grubenstäuben nachgehende Untersuchungen zu ermöglichen. Daher wurde 1997 bei der Bergbau-Berufsgenossenschaft (heute BG RCI) der Bergbauliche Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen "Fibrogene Stäube" (BONFIS) eingerichtet. BONFIS organisiert auf der Grundlage der mit den Unternehmen abgeschlossenen Vereinbarungen die nachgehenden Untersuchungen für die Versicherten, die nach Exposition gegenüber fibrogenen Grubenstäuben aus den Unternehmen ausgeschieden sind.

BONFIS
c/o Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Hunscheidtstr. 18
44789 Bochum
bonfis(at)bgrci.de 


Nachgehende Vorsorge aus einer Hand

Alles unter einem Dach: Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben ein gemeinsames Informations- und Meldeportal rund um die nachgehende Vorsorge eingerichtet. Über diese Plattform können Arbeitgeber ihre gesetzliche Verpflichtung zum Angebot der nachgehenden Vorsorge auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen.

Wenn auf Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten gemäß ArbMedVV arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Diese Verpflichtung besteht bei der Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen und Einwirkungen auch über das Beschäftigungsende hinaus.

Während des Beschäftigungsverhältnisses ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge von den Arbeitgebern anzubieten. Bei Beschäftigungsende können Arbeitgeber ihre Verpflichtung zum Angebot der sogenannten nachgehenden Vorsorge jedoch auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. 

Bisher haben Arbeitgeber (ggf. unterstützt von ihren zuständigen Unfallversicherungsträgern) ihre entsprechend exponierten Beschäftigten mittels eines eigens dafür konzipierten Meldebogens in Papierform an die jeweiligen Vorsorgedienste gemeldet. Das neu eingerichtete zentrale Meldeportal DGUV Vorsorge umfasst den Zusammenschluss aller Vorsorge-Organisationsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und löst das bisherige Meldeverfahren ab. 

Arbeitgeber können nun über das Meldeportal ihre ausgeschiedenen Beschäftigten bei Beschäftigungsende mittels Eingabe des Austrittsdatums und der Expositionsdauer melden, damit die jeweiligen Vorsorgedienste für sie die nachgehende Vorsorge organisieren können. Selbstverständlich muss vorab die Einwilligung der betroffenen Person in die Datenübermittlung eingeholt werden. 

Weitere Informationen sowie eine datenschutzkonforme Einwilligungserklärung erhalten Sie direkt im Meldeportal.

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