Personengetragene direktanzeigende Gefahrstoffmessgeräte

Neben den validierten Verfahren der Reihe „DGUV Information 213-5xx″ können auch solche mit direktanzeigenden Geräten unter bestimmten Rand­bedingungen vorteilhaft eingesetzt werden. So können durch Messungen, z. B. mit FT-IR-Geräten oder PID, Konzentrations­verläufe mit der Zeit während des Arbeitsprozesses beobachtet und daraus Schlüsse auf Expositions­spitzen gezogen werden. Allerdings müssen dabei die zum Teil gravierenden Querempfindlich­keiten und andere bestimmende Faktoren berücksichtigt werden, so dass diese ohne begleitende Messung mit einem validierten (Sammel-) Verfahren zur Bestimmung der absoluten Expositions­höhe nur bedingt bis gar nicht geeignet sind. Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie hier: