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Mitgliedschaft und Beitrag in der neuen BG RCI

Der Bereich Mitgliedschaft und Beitrag ist Ansprechpartner für Fragen zu den Zuständigkeiten der BG RCI und zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie zum Versicherungsschutz für Unternehmer und für ins Ausland entsandte Mitarbeiter. Hier erhalten Sie auch Informationen über die Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen und die Berechnung der Beiträge.


Neues Beitragsvorschussverfahren für die Branche Chemische Industrie

Mit dem Umlagejahr 2011 führt die BG RCI für die Mitgliedsunternehmen der Branche Chemische Industrie schrittweise ein Vorschusssystem ein.

Der Vorstand der BG RCI hat auf Grund gesetzlicher und fusionsbedingter Regelungen beschlossen, das bisherige Finanzierungsmodell in der Branche Chemische Industrie zu ändern. Statt der derzeitigen einmaligen nachträglichen Anforderung des gesamten Beitrags im Frühjahr des Jahres nach dem Umlagejahr wird ab 2012 auf die vierteljährliche Erhebung von Beitragsvorschüssen umgestellt. ::mehr


Änderungen seit dem 1. Januar 2010

Im Zusammenhang mit der Fusion und dem Inkrafttreten der neuen Satzung der BG RCI zum 1. Januar 2010 möchten wir Sie auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen.

Zuständigkeit

Die BG RCI bleibt für alle ehemals in den Fusions-Berufsgenossenschaften versicherten Unternehmen weiterhin zuständig. Damit gehören zur BG RCI alle Unternehmen der Branchen

  • Baustoffe - Steine - Erden
  • Bergbau
  • Chemische Industrie
  • Lederindustrie
  • Papierherstellung und Ausrüstung
  • Zucker

Freiwillige Versicherung und Unternehmerversicherung

Die früheren Regelungen für Unternehmer, Ehegatten und unternehmerähnliche Personen bleiben in den jeweiligen Branchen unverändert. Dies gilt auch für die Mindestversicherungssummen. Geändert hat sich die Höchstversicherungssumme: Sie beträgt seit 1. Januar 2010 einheitlich 74 400 Euro (dementsprechend die Höchstgrenze in den Lohnnachweisen ab 2010).

Beitrags- bzw. Vorschussberechnung

Alle Regelungen zu Umlage, Beitragsberechnung und gegebenenfalls Vorschussanforderung gelten branchenbezogen grundsätzlich unverändert weiter. Die Umlagen werden getrennt geführt.

Auslandsversicherung

Die BG RCI hat eine Auslandsversicherung eingerichtet, die den Mitgliedsunternehmen aller Branchen offen steht. Sie greift, wenn Mitarbeiter im Ausland nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz stehen.


DEÜV-Meldung

Geändert hat sich nur der Name des Unfallversicherungsträgers (BG RCI). Maßgebend geblieben ist Ihre Branche (siehe oben) als sogenannte Bestandsführende Stelle. Die Betriebsnummer Ihrer früheren Branchen-Berufsgenossenschaft ist dort unverändert einzutragen. Ebenso bleiben Mitgliedsnummer und Gefahrtarifstelle bis auf Weiteres erhalten.

Das DEÜV-Verfahren mit dem Baustein „Unfallversicherung“ soll in Zukunft den bisher bekannten Papier-Lohnnachweis ersetzen. Der ursprünglich geplante Zeitpunkt der Ablösung wurde durch den Gesetzgeber von 2012 auf  2014 verschoben. Deshalb sind für diese Übergangszeit beide Meldungen (Lohnnachweis und DEÜV) erforderlich.