Neues Beitragsvorschussverfahren für die Branche Chemische Industrie
Der Vorstand der BG RCI hat auf Grund gesetzlicher und fusionsbedingter Regelungen beschlossen, das bisherige Finanzierungsmodell in der Branche Chemische Industrie zu ändern. Statt der bis dahin einmaligen nachträglichen Anforderung des gesamten Beitrags im Frühjahr des Jahres nach dem Umlagejahr wird ab 2012 schrittweise auf die vierteljährliche Erhebung von Beitragsvorschüssen umgestellt. ::mehr
Die Beitragsumlagen der BG RCI
Die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft werden im Wesentlichen (nach Anrechnung der Einnahmen) durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen aufgebracht.
Beitragsberechnung

Der Beitragsrechner
© BG RCI
Der Jahresbeitrag eines Unternehmens besteht aus den folgenden vier Teilbeträgen:
- Basis- und Strukturumlage
- Lastenverteilung nach Neurenten
- Lastenverteilung nach Entgelten
- Lastenausgleich (entfällt ab dem Umlagejahr 2014)
Der Normalbeitrag (Regelbeitrag) eines Unternehmens wird auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten (bis zur Höchstgrenze von derzeit 74.400 Euro jährlich), der Gefahrklasse und des Beitragsfußes berechnet. Diesem hinzugerechnet bzw. abgezogen wird der im Rahmen des Beitragsausgleichsverfahrens anfallende Nachlass und/oder Zuschlag. Das Ergebnis ist der Beitrag zur Basis- und Strukturumlage:
Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß
----------------------------------------------------- = Normalbeitrag (Regelbeitrag)
1.000
Normalbeitrag +/- Nachlass/Zuschlag = Beitrag zur Basis- und Strukturumlage
Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten wird ebenfalls auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten, der Gefahrklasse und des Beitragsfußes dieser Umlage berechnet:
Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß
--------------------------------------------------- = Beitrag
1.000
Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Entgelten wird auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten und des Beitragsfußes dieser Umlage berechnet. Allerdings wird beim Entgelt der Pflichtversicherten ein Freibetrag berücksichtigt:
(Entgelt - Freibetrag) x Beitragsfuß
-------------------------------------------------- = Beitrag
1.000
Der Beitrag zur Umlage Lastenausgleich, die noch bis einschließlich 2013 anfallen wird, berechnet sich wie die Umlage zur Lastenverteilung nach Entgelt.
Bei der Beitragserhebung für Freiwillige Versicherungen werden die Umlagen zur Lastenverteilung nach Entgelten sowie Lastenausgleich nicht erhoben.
Beitragsfuß
Für die Beitragserhebung der gesetzlichen Unfallversicherung in der Basis- und Strukturumlage gilt das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung... ::mehr
Lastenverteilung
Bis zur Umlage 2008 hatte jede Berufsgenossenschaft ihre Rentenlast selbst zu tragen. Nur besonders belastete Berufsgenossenschaften erhielten eine solidarische Unterstützung... ::mehr
Lastenausgleich
Grundsätzlich trägt jede Berufsgenossenschaft das Unfall- und Berufskrankheitenrisiko der ihr angehörenden Gewerbezweige und die daraus entstehende Last allein... ::mehr
Bankeinzugsverfahren
Bitte beachten Sie auch unser Angebot zur Teilnahme am Bankeinzugsverfahren. Branchenbezogene Vorducke mit weiteren Hinweisen finden Sie im Bereich Formulare.




