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Musterbetriebs­anweisungen für Laboratorien

Musterbetriebs­anweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

Hier finden Sie Musterbetriebsanweisungen für Laboratorien, die in jedem Fall noch auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden müssen:

Gruppenbetriebsanweisung Hautätzende Stoffe

Labor der Schutzstufe 2 nach Biostoffverordnung
S1-Labor nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung
S2-Labor nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Medizinisch-diagnostisches Labor

Abzüge (Standard-Laborabzüge nach DIN EN 14175)
Mikrobiologische Sicherheitswerkbank Klasse II

Tischzentrifuge

Schutzbrillen
Schutzhandschuhe im Labor

Hautschutzplan
Hygieneplan nach BioStoffV § 11

Ethidiumbromid (1239-45-8)

Clostridium tetani
Clostridium tetani Variante 1 (Tätigkeiten mit Clostridium tetani)
Staphylococcus aureus

Muster-Formblatt: Mit der Arbeitssicherheit betraute Personen

Muster: Regeln und Anweisungen über das Verhalten bei Unfällen und Betriebsstörungen im Produktionsbereich der Schutzstufe 2 (gemäß § 12 (1) BioStoffV)

Muster: Gefahrstoffkatasterblatt
Für Laboratorien genügt in der Regel ein relativ einfaches Kataster, das nicht nur einen Überblick über die vorrätigen Stoffe, sondern auch über deren grundlegenden Eigenschaften bietet. Für Stoffe, die sich bei der Lagerung (gefährlich) verändern, ist eine Spalte mit einem Verfallsdatum zur Entsorgung vorgesehen. Varianten einer solchen Tabelle sind natürlich auch möglich.