Musterbetriebsanweisungen für Laboratorien
Musterbetriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
Hier finden Sie Musterbetriebsanweisungen für Laboratorien, die in jedem Fall noch auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden müssen:
Gruppenbetriebsanweisung Hautätzende Stoffe
Labor der Schutzstufe 2 nach Biostoffverordnung
S1-Labor nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung
S2-Labor nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Medizinisch-diagnostisches Labor
Abzüge (Standard-Laborabzüge nach DIN EN 14175)
Mikrobiologische Sicherheitswerkbank Klasse II
Tischzentrifuge
Schutzbrillen
Schutzhandschuhe im Labor
Hautschutzplan
Hygieneplan nach BioStoffV § 11
Clostridium tetani
Clostridium tetani Variante 1 (Tätigkeiten mit Clostridium tetani)
Staphylococcus aureus
Muster-Formblatt: Mit der Arbeitssicherheit betraute Personen
Muster: Regeln und Anweisungen über das Verhalten bei Unfällen und Betriebsstörungen im Produktionsbereich der Schutzstufe 2 (gemäß § 12 (1) BioStoffV)
Muster: Gefahrstoffkatasterblatt
Für Laboratorien genügt in der Regel ein relativ einfaches Kataster, das nicht nur einen Überblick über die vorrätigen Stoffe, sondern auch über deren grundlegenden Eigenschaften bietet. Für Stoffe, die sich bei der Lagerung (gefährlich) verändern, ist eine Spalte mit einem Verfallsdatum zur Entsorgung vorgesehen. Varianten einer solchen Tabelle sind natürlich auch möglich.







