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Arbeitsunfälle

Die Beschäftigten in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI haben vom ersten Tag an vollen Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Nicht im Unternehmen beschäftigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen während ihres Aufenthaltes auf dem Betriebsgelände über die Satzung in den Versicherungsschutz der BG RCI einbezogen sein, zum Beispiel Teilnehmer an Betriebsbesichtigungen

Arbeitsunfälle sind Unfälle infolge der beruflichen Tätigkeit.

Über die direkten Betriebsgefahren hinaus umfasst dies auch

  • Unfälle des täglichen Lebens, wie Stolpern, Ausrutschen, Umknicken im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit und
  • Unfälle auf Betriebswegen und bei Dienstfahrten außerhalb des Betriebs.

Sachschäden:
Ereignisse mit reinen Sachschäden gelten nicht als Arbeitsunfälle, es sei denn, es handelt sich um die Beschädigung eines zum Ausgleich von Körperfunktionen getragenen Hilfsmittels. So beteiligt sich z. B. die BG RCI an den Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung einer bei einem Arbeitsunfall beschädigten Brille.


Versicherungsschutz bei privaten Tätigkeiten
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Innere Ursache
Manchmal stellt sich die Frage, ob ein Körperschaden durch ein Unfallereignis entstanden ist oder nur zufällig während der Arbeit auftrat ... :: mehr