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Geldleistungen für Hinterbliebene

Führt ein Versicherungsfall zum Tod, zahlt die BG RCI den Hinterbliebenen Sterbegeld,
Witwen- /Witwernrente und oder Waisenrente.

Seit 01.01.2005 zählen zu den Witwen und Witwern auch die hinterbliebenen Lebenspartner/innen aus eingetragenen Lebenspartnerschaften.


Sterbegeld
Sterbegeld und Überführungskosten werden an denjenigen gezahlt, der die Bestattungs- und Überführungskosten des Verstorbenen getragen hat.:: mehr
Witwen- und Witwerrente
Witwen oder Witwer erhalten bis zu ihrem Tod oder einer Wiederheirat eine Witwen- oder Witwerrente. Dies gilt seit dem 01.01.2005 auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner ...:: mehr
Waisenrente
Kinder erhalten eine Waisenrente in Höhe von 30 % (Vollwaisen) oder 20 % (Halbwaisen) des JAV bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:: mehr