Geldleistungen für Hinterbliebene
Führt ein Versicherungsfall zum Tod, zahlt die BG RCI den Hinterbliebenen Sterbegeld,
Witwen- /Witwernrente und oder Waisenrente.
Seit 01.01.2005 zählen zu den Witwen und Witwern auch die hinterbliebenen Lebenspartner/innen aus eingetragenen Lebenspartnerschaften.







