Bezirksdirektionen
Die BG RCI wächst zusammen
Ab 1. Januar 2012 erfolgt die Bearbeitung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nach regionaler Zuständigkeit. Die bisher geltende Fallverteilung, die sich nach der Zugehörigkeit der Versicherten zu den Branchen Baustoffe - Steine - Erden, Bergbau, Chemische Industrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker orientierte, entfällt damit.
Die neuen Zuständigkeiten der Bezirksdirektionen orientieren sich an Postleitzahlengebieten, die auch Bundesland übergreifend sein können.
Die Regelung gilt für alle Versicherungsfälle ab 2012.
Bereits vorher gemeldete Fälle sind von dieser Regelung nicht betroffen und werden weiter am bisher zuständigen Standort bearbeitet.
Weitere Informationen zu dem neuen Fallverteilungskonzept finden Sie unter Rehabilitation und Leistungen.
Die bisherigen Ansprechpartner für Prävention und zu Mitgliedschaft und Beitrag bleiben unverändert.







