Anleitung Regelmäßige Überprüfungen

Der Hersteller muss alle erforderlichen Informationen und Ausrüstungen liefern, z.B. Anleitungen, Kontrolllisten, Ersatzteillisten, Spezialwerkzeuge usw., um einer sachkundigen Person die Durchführung der regelmäßigen Überprüfungen zu ermöglichen.

Pflichtangaben des Herstellers bei den Anleitungen zu den regelmäßigen Überprüfungen sind:

  • Warnhinweis über die Notwendigkeit der regelmäßigen Überprüfungen und darüber, dass die Sicherheit des Benutzers von der Wirksamkeit und Haltbarkeit der Ausrüstung abhängt
  • Empfehlung zu den Zeitabständen der regelmäßigen Überprüfungen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Vorschriften, Ausrüstungsart, Häufigkeit der Benutzung und der Umweltbedingungen. Die Empfehlung muss eine Aussage enthalten, dass die periodische Überprüfung mindestens alle 12 Monate erfolgen muss
  • Warnhinweis, dass die regelmäßigen Überprüfungen nur durch eine sachkundige Person und unter genauer Beachtung der Anleitungen des Herstellers für regelmäßige Überprüfung erfolgen dürfen
  • Eine Angabe, dass die regelmäßigen Überprüfungen nur durch den Hersteller oder eine von ihm autorisierte Person oder Stelle durchgeführt werden dürfen (z.B. wenn die Ausrüstung besonders komplex oder eine Neuentwicklung ist, oder wenn sicherheitsrelevante Kenntnisse für das Zerlegen, den Zusammenbau oder die Beurteilung der Ausrüstung erforderlich sind (z.B: Höhensicherungsgerät))
  • Eine Anforderung, die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu prüfen