Baumusterprüfung

Für PSA gegen Absturz ist gesetzlich festgelegt, dass sie grundlegende Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit erfüllen müssen. Sie unterliegen einer verpflichtenden Baumusterprüfung. Grundsätze zur Prüfung und Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Kategorie III.

Die EG-Baumusterprüfung darf nur von Stellen durchgeführt werden, die dafür von den zuständigen nationalen Behörden benannt (notifiziert) wurden.
Link Notifizierte Stellen:
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Gesetzliche-und-hoheitliche-Aufgaben/Produktsicherheitsgesetz/Zertifizierungsstellen.html

Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter darf die EG-.Baumusterprüfung nur bei einer einzigen notifizierten Stelle beantragen. Es ist nicht zulässig, den Antrag gleichzeitig bei mehreren notifizierten Stellen einzureichen.

Die notifizierte Stelle überprüft die technischen Unterlagen und die Baumuster der PSA dahingehend, ob die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/686/EWG erfüllt sind.
Ist das der Fall stellt die notifizierte Stelle eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Sie bestätigt, dass das Baumuster der PSA den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie entspricht (Zertifizierung).

 Auf der Grundlage der Baumusterbescheinigung gibt der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung ab.