Kennzeichnung

„Jede PSA oder andere Ausrüstung muss vom Hersteller in der Landessprache des Empfängerlandes durch ein geeignetes Verfahren, das auf die gekennzeichneten Materialien keine schädlichen Auswirkungen hat, deutlich und unauslöschlich gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • CE-Zeichen
  • Identifizierungsmöglichkeit, z.B. Herstellername, Lieferantenname oder Handelsname
  • die Chargen- oder Serien-Nummer des Herstellers oder ein anderes Zeichen für die Rückverfolgbarkeit
  • Typ und Modell/Bezeichnung
  • Nummer und Jahr des Dokuments, der die Ausrüstung entspricht
  • ein Piktogramm oder eine andere Angabe, dass der Benutzer die Gebrauchsanleitung lesen muss

Die Kennzeichnung muss gut lesbar und eindeutig sein.“