Betriebsanweisung

Für das Arbeiten mit persönlichen Absturzschutzsystemen muss eine Betriebsanweisung erstellt werden. Das aufgeführte Beispiel knüpft an das zweite Beispiel der Gefährdungsbeurteilung an und bezieht sich auf den Einsatz eines Auffangsystems sowie einer Hubbühne als Rettungsgerät.

In der Praxis wird man nicht für jeden Einzelfall eine Betriebsanweisung erstellen. Wahrscheinlicher sind Gruppenbetriebsanweisungen, die unter anderem auch auf die jeweilige Ausrüstung Bezug nehmen.

Eine denkbare Gruppierung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:

  • Arbeiten mit Rückhaltesystemen
  • Arbeiten mit Arbeitsplatzpositionierungssystemen
  • Arbeiten mit Systemen für seilunterstützten Zugang
  • Arbeiten mit Auffangsystemen und Anschlagpunkt über Kopf
  • Arbeiten auf Flachdächern und horizontale Anwendung von Auffangsystemen ohne Gefahr durch scharfe Kanten
  • Arbeiten auf Flachdächern und horizontale Anwendung von Auffangsystemen mit Absturzgefahr über scharfe Kanten
  • Arbeiten mit auf losem Schüttgut oder über Wasser und sonstigen Medien mit geringer Fallhöhe
  • Arbeiten bei eingeschränkten freien Fallhöhen
  • Räume mit beengtem Zugang (Tanks, Schächte)
  • Arbeiten mit wechselnden Anschlagpunkten
  • Arbeiten mit Absturzgefahr und Gefahr durch große Pendelausschläge
  • Gerüstbau
  • Arbeiten mit Auffangsystemen und gleichzeitiger Benutzung weiterer persönlicher Schutzausrüstung

Aus Gründen der leichteren Nachvollziehbarkeit bleiben wir für unser Systembeispiel bei einer Einzelbetriebsanweisung.

Weitere Vorlagen
Eine Reihe von Muster-Betriebsanweisungen im Word-Format finden Sie hier.