Auffangsysteme

Ein Auffangsystem hält einen freien Fall auf und begrenzt die Fangstoßkraft, die während des Auffangvorganges auf den Körper einwirkt (falldämpfende Wirkung). Die geeignete Körperhaltevorrichtung ist der Auffangurt.

  • Das Auffangsystem muss so zusammengestellt werden, dass der Benutzer nicht auf den Boden, eine bauliche Konstruktion oder ein Hindernis aufprallt.
  • Die lichte Höhe, die mindestens unterhalb der Füße des Benutzers  erforderlich ist, muss bestimmt werden. Dabei sind die Wechselwirkungen zwischen dem jeweiligen Auffangsystem und der Anschlageinrichtung zu berücksichtigen.
  • Das Auffangsystem muss die gestürzte Person so halten, dass das Eintreten eines Hängetraumas verzögert wird.
  • Das Auffangsystem muss für den konkreten Arbeitsplatz geeignet sein. Es muss den ergonomischen und gesundheitlichen Erfordernissen genügen und dem Anwender angepasst werden können.

Entsprechend den Restrisiken, die bei der Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefahr festgestellt werden, ist das geeignete Auffangsystem auszuwählen und seine richtige Benutzung festzulegen.
Bei der Auswahl und dem Einsatz sind die Mitarbeiter bzw. deren Vertreter anzuhören und zu beteiligen.

Jedes Auffangsystem hat sein eigenes Funktionsprinzip. So erfordert der Band-Falldämpfer eine bestimmte Aufreißlänge. Hinzu kommt die Länge des Verbindungsmittels und ein zusätzlicher Sicherheitsabstand. Daraus ergibt sich die erforderliche lichte Höhe im Absturzbereich.
Die Grafik zeigt die lichte Höhe für die Auffangsysteme mit Band- und Reibungs-Falldämpfer.

 Beim Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät ist eine geringere lichte Höhe im Absturzbereich erforderlich. Das gilt auch für Steigschutzeinrichtungen und Auffangsysteme mit Seilkürzer.
 
Alle Bestandteile von Auffangsystemen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Maßgeblich dafür ist die Gebrauchsanleitung.
In der Gebrauchsanleitung gibt der Hersteller auch die erforderliche lichte Höhe an.
Die verschiedenen Auffangsysteme dürfen nicht miteinander kombiniert werden. So würde ein zusätzlicher Falldämpfer das Funktionsprinzip des Höhensicherungsgerätes praktisch aufheben.
Alle Bestandteile von Auffangsystemen dürfen nach einem aufgefangenen Sturz nicht wieder verwendet werden.

Zusätzliche Informationen finden sich in „Für die Praxis: Verwendung von PSA gegen Absturz als individuelle Schutzmaßnahme“ (PDF).