Arbeiten bei eingeschränkten freien Fallhöhen

Auffangsysteme mit Falldämpfer verlangen im ungünstigsten Fall eine lichte Höhe von 7,25 m.
Eine ausreichende lichte Höhe ist in vielen Anwendungsfällen auch dann nicht gegeben, wenn  man sich hoch über Kopf anschlägt.

Sind Rückhaltesysteme oder Arbeitsplatzpositionierungssysteme nicht geeignet, muss ein Auffangsystem mit geringer Fallhöhe gewählt werden. Dazu bieten sich Auffangsysteme mit Höhensicherungsgerät und Auffangsysteme mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung an.