Technische Regeln für Anlagensicherheit

Technische Regeln der Anlagensicherheit (TRAS) werden von der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ermittelt und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bekannt gemacht. Technische Regeln für Anlagensicherheit konkretisieren das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die Störfallverordnung (12. BImSchV). Folgende Technische Regeln der Anlagensicherheit finden Sie hier:

Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 110) - Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen

Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 120) - Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen

Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 310) - Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser

Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 320) - Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten

Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 410) - Erkennen und Beherrschen exothermer chemischer Reaktionen