Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Studierende aus den Studiengängen

  • Grafik-Design,
  • Kommunikationsdesign,
  • Visuelle Kommunikation,

die an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunsthochschule oder Akademie der Bildenden Künste) immatrikuliert sind. Eng mit den genannten Fächern verwandte Studiengänge können ebenfalls zum Wettbewerb zugelassen werden.

Anzahl der Plakate

Alle Teilnehmer/innen können maximal drei Plakate in den Wettbewerb einreichen. Das können einzelne Plakate oder idealerweise eine Serie von bis zu drei Plakaten sein.

Man kann die Plakate als Einzelperson einreichen oder als Team.

Anmeldung

Anmeldeschluss für den Plakatwettbewerb Arbeitsschutz zum Thema Lärm ist der 5. Mai 2025. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular.

Gestalterische Vorgaben

Format: DIN A1, Hochformat
Einbindung der Logos der BG RCI

Das Logo sowie die dazugehörigen Designvorgaben stellen wir nach erfolgreicher Anmeldung zur Verfügung.
Druckspezifikationen Plakate: Druckformat DIN A 1, Druck-PDFs mit Beschnittzugabe (umlaufend 5mm), Auflösung 300 dpi, CMYK-Modus

Hochladen der Entwürfe

Die Entwürfe können bis zum 7. Juli 2025 unter folgendem Link hochgeladen werden: 

https://www.bgrci.de/arbeitsschutzplakate/hochladen-von-entwuerfen/
Eine spätere Einreichung oder eine andere Art der Einreichung, z. B. per Post, ist nicht möglich. 

Auswahl der Shortlist

Wir informieren euch zeitnah, ob eure Entwürfe es auf die Shortlist geschafft haben.

Rechtliches

Einsendungen, die die genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Alle Teilnehmer/innen verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerb für den Fall, dass ihr Entwurf bzw. ihre Plakatserie zum Siegermotiv (bzw. von der Zielgruppe) ausgewählt wird, sämtliche derzeit bekannte Nutzungsrechte an der eingereichten Wettbewerbsarbeit für alle derzeit bekannten Nutzungsarten an die BG RCI zu übertragen. Die Nutzungsrechte werden ausschließlich sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt sowie übertragbar (§ 34 UrhG) und unterlizensierbar (§ 35 UrhG) übertragen. § 37 UrhG wird abbedungen.

Mit der Zahlung des Preisgeldes sind die beschriebenen Rechteübertragungen und Nutzungsarten abgegolten.

Die BG RCI hat das Recht - jedoch nicht die Pflicht - unter allen Einsendungen (Einzelplakat oder Plakatserie), die es auf die Shortlist geschafft haben, nach Abschluss des Wettbewerbs gegen die Zahlung eines Entgelts von 800 EUR je Einsendung (Einzelplakat oder Plakatserie) sämtliche derzeit bekannten Nutzungsrechte an der eingereichten Wettbewerbsarbeit für alle derzeit bekannten Nutzungsarten zu erwerben. Die Nutzungsrechte werden von dem jeweiligen Teilnehmer / der Teilnehmerin in diesem Fall ausschließlich sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt sowie übertragbar (§ 34 UrhG) und unterlizensierbar (§ 35 UrhG) übertragen. § 37 UrhG wird abbedungen. Mit der Zahlung des Entgelts von 800 EUR sind in diesem Fall die beschriebenen Rechteübertragungen und Nutzungsarten abgegolten.

Die Teilnehmer/innen sichern mit der Teilnahme am Wettbewerb zu, dass sie hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Entwürfe Inhaber aller zur Rechtseinräumung erforderlichen Rechte sind und dass die vertragsgemäße Nutzung oder Verwertung der Entwürfe durch die BG RCI keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt.

Die Teilnehmer/innen stellen die BG RCI insoweit von jeglicher Haftung frei und übernehmen die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung der BG RCI. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, die BG RCI im Streitfall zu unterstützen, das umfasst insb. die Zurverfügungstellung geeigneter Dokumente wie z. B. Miturhebererklärungen, Model-/Property- Releases.

Einsendungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die BG RCI behält sich vor, Einsendungen, bei denen Zweifel bestehen, ob entgegenstehende Rechte Dritter vorliegen, vom Wettbewerb auszuschließen.

Beschäftigte der BG RCI sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen alle Teilnehmer/innen die Bedingungen dieser Ausschreibung an. Für Schäden, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch die Nichtbeachtung der oben genannten Teilnahmebedingungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.