Außerkraftsetzung von BGV A8, BGV B2 und BGV C14

Die Vertreterversammlung der BG Rohstoffe und chemische Industrie hat auf ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen, die Unfallverhütungsschriften

  • „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (BGV A8),
  • „Laserstrahlung“ (BGV B2) und 
  • „Wärme- und Heizkraftwerke“ (BGV C14) außer Kraft zu setzen.

Nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 3. September 2012 erfolgt die Außerkraftsetzung zum 1. November 2012.

Dies erfolgt im Hinblick darauf, dass die wesentlichen Inhalte dieser Unfallverhütungsvorschriften durch das staatliche Arbeitsschutzrecht abgedeckt sind. So ist die Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (BGV A8) in der Arbeitsstättenrichtlinie A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und die Unfallverhütungsvorschrift" Laserstrahlung"(BGV B2) in der „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung“ (OStrV) und deren angekündigtem Technischen Regelwerk aufgegangen.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Wärme- und Heizkraftwerke“ (BGV C14) ist durch die „Betriebssicherheitsverordnung“ (BetrSichV) mit dazugehörigem Technischen Regelwerk entbehrlich. Erhaltenswerte Inhalte sind aber auch in die neue Regel „Wärmekraftwerke und Heizwerke“ (BGR/GUV-R 240) eingeflossen.