Gemeinsames Vorschriftenwerk für die BG RCI
Zum 1. Januar 2011 treten 33 harmonisierte Unfallverhütungsvorschriften für die Mitgliedsbetriebe der BG RCI in Kraft. Sie ersetzen die bisher gültigen UVVen der Branchen, die zeitgleich zurückgezogen werden.
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) enthalten für die Mitgliedsbetriebe rechtsverbindliche, allgemein formulierte Schutzziele, die der Unternehmer zur Beseitigung typischer Gefahren zu treffen hat oder schreiben konkrete Maßnahmen vor, die das Verhalten der Beschäftigten regeln.
In der Vergangenheit haben alle Fusionspartner der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) eigenständig darüber entschieden, welche UVVen von der Thematik her für ihre Mitgliedsbetriebe notwendig waren und deswegen als autonomes Satzungsrecht erlassen werden sollten. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Unfallverhütungsvorschriften bei den Branchen der BG RCI sehr unterschiedlich war.
Um für die Betriebe der nunmehr fusionierten BG RCI Rechtsklarheit zu schaffen, hat die Vertreterversammlung im Wege der Rechtsnachfolge nach § 118 SGB VII auf ihrer Sitzung am 24. Juni 2010 in Berlin ein gemeinsames Vorschriftenwerk der BG RCI beschlossen.
Ausführliche Informationen zum gemeinsamen Vorschriftenwerk finden Sie in einem Artikel im BG RCI.magazin, Ausgabe November/Dezember 2010. Explizit ist hierin auch gelistet, welche Unfallverhütungsvorschriften nun gelten und welche zurückgezogen sind.
Der gleichen Ausgabe des BG RCI.magazins ist auch eine CD-ROM beigefügt, welche die Texte der harmonisierten Unfallverhütungsvorschriften als elektronische Dateien in einer Datenbank enthalten.