Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (BGV A4) der BG RCI tritt zum 1. Oktober 2014 außer Kraft
Die Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift werden seit 2008 weitgehend in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) geregelt.
Der Bundesrat hat am 20. September 2013 einer „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ zugestimmt. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist diese am 31. Oktober 2013 in Kraft getreten. Die über die staatliche Verordnung ArbMedVV hinaus zu regelnden Tatbestände der BGV A4 werden damit nun ebenfalls staatlicherseits geregelt.
Die Voraussetzungen für die Außerkraftsetzung dieser Unfallverhütungsvorschrift sind damit gegeben. Nach Beschluss in der Vertreterversammlung der BG RCI am 12. Juni 2014 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag der BG RCI auf Außerkraftsetzung mit Schreiben vom 21. August 2014 zugestimmt.