Aktueller Newsletter „Exinfo“
Ausgabe 01/2024
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
vom Referat „Explosionsschutz“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) wurden für Sie im Newsletter „Exinfo“ 01/2024 folgende aktuelle Informationen zusammengestellt:
NEU: FBRCI-025 „Zentrifugen - Begriffe, Gefährdungen, Prüfungen“
Die Fachbereich AKTUELL-Schrift FBRCI-025 „Zentrifugen - Begriffe, Gefährdungen, Prüfungen“ behandelt die Anforderungen an Aufstellung und Aufstellungsort, das bestimmungsgemäße Betreiben sowie die Prüfung von kraftbetriebenen Zentrifugen. Auch auf Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz wird eingegangen. :: weiterlesen
Aktualisierung VCI-Leitfaden „TRGS 725“ in Vorbereitung
Der VCI ist dabei, den Leitfaden für die Anwendung der TRGS 725 mit Beispielen für das Erstellen von Explosionsschutzkonzepten zu aktualisieren und an die Neufassung der TRGS 725 anzupassen. Sobald der Leitfaden verfügbar ist, werden wir Sie informieren. :: weiterlesen
Neue Produktsicherheitsverordnung
Die europäische Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 gilt unmittelbar ohne nationale Umsetzung und wird ab 13. Dezember 2024 die bislang bestehende Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ersetzen. :: weiterlesen
Künstliche Intelligenz zur Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz – Studie des INRS
Das französische Institut national de Recherche et de sécurité pour la prévention des accidents du travail et des maladies professionnelles (INRS) hat ihm Rahmen seiner Aktivitäten zur Prognose der Entwicklungen in der Arbeitswelt eine Studie durchgeführt, wie Systeme, die künstliche Intelligenz einsetzen, bis 2035 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verbessern können. :: weiterlesen
Aktualisierung: Arbeitsschutzinstitutionen mehrerer Länder verabschieden Position zur Normung
Arbeitsschutzinstitute aus Frankreich, Finnland, Polen, Spanien sowie die deutsche Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) haben ihre „Gemeinsame Erklärung zur Normungspolitik im Bereich des Arbeitsschutzes“ aktualisiert und im Dezember 2023 veröffentlicht. :: weiterlesen
Fließmechanismen von Pulvern kontrollieren - elektrostatische Aufladung von Pulver reduzieren
Das vorläufige Ergebnis einer Studie in der PTB im Rahmen des durch den Europäischen Forschungsrat geförderten Projekts „Preventing Explosions: How do Powder Flows Electrify?“ wurde veröffentlicht. :: weiterlesen
Aktualisierte Liste der funktionsgeprüften Gaswarngeräte
Gaswarngeräte für den Einsatz im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 722 sind hinsichtlich der messtechnischen Funktionsfähigkeit und der funktionalen Sicherheit für den vorgesehenen Einsatzfall geeignet auszuwählen. :: weiterlesen
FSA Online-Seminar „Explosionsschutz im Betrieb“
Vom 27. Mai bis 5. Juli 2024 und vom 28. Oktober bis 6. Dezember 2024 finden wieder kostenlose Online-Seminare zum Explosionsschutz der FSA statt. :: weiterlesen
66. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Die 66. Lieferung des „Kompendium Explosionsschutz“ wird im April ausgeliefert. :: weiterlesen
Veranstaltungen
Auf dem Explosionsschutz-Portal der BG RCI finden Sie eine Vielzahl von Veranstaltern, die Seminare und Tagungen zum Thema "Explosionsschutz" anbieten. :: weiterlesen
Kontakt
Dr. Oswald Losert
Referatsleiter „Explosionsschutz“
Leiter Sachgebiet „Explosionsschutz“
Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV
BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28350
E-Mail: oswald.losert(at)bgrci.de
NEU: FBRCI-025 „Zentrifugen - Begriffe, Gefährdungen, Prüfungen“
In der Publikation mit Stand 07.11.2023 sind weiterhin Definitionen der verschiedenen Zentrifugenarten, Zentrifugenfahrweisen und Zentrifugenbestandteile sowie Verweise auf die wichtigsten Rechtgrundlagen enthalten.
Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz ergeben sich aus der Aufstellung (in einem explosionsgefährdeten Bereich) oder aus den eingesetzten Stoffen. Hierzu wird in der Schrift näher auf das Verwenden explosionsgefährlicher Stoffe und in diesem Zusammenhang neben der Zündquellenvermeidung auf das Konzept des „Arbeitens unter Sicherheit“ wie es in der DGUV Regel 113-017 „Tätigkeiten mit Explosivstoffen“ eingeführt ist, eingegangen.
Bei der vom Hersteller vorgegebenen bestimmungsgemäßen Verwendung sind bei Stoffen oder Stoffgemischen, die:
- explosionsfähig, chemisch instabil,
- explosionsfähig mit einem Explosionsbereich,
- entzündbar oder
- explosionsgefährlich
sind, Zündquellen zu vermeiden.
Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Zündquellen nicht vollständig zu vermeiden sind, ist sie in Hinblick auf die Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Gemische zu wiederholen. Ein sicherer Betrieb kann auch durch Maßnahmen, die eine räumliche Trennung von Mensch und Brand- oder Explosionsgefahr gewährleisten, erreicht werden.
Hier können Sie die von der DGUV erstellte Fachbereich AKTUELL-Schrift lesen.
Aktualisierung VCI-Leitfaden „TRGS 725“
Die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) 725 konkretisiert Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Mess-, Steuer- und Regel-Einrichtungen (MSR), die als Maßnahmen im Explosionsschutz eingesetzt werden. Der Anwendungsbereich der TRGS 725 umfasst auch Einrichtungen der inzwischen fast ausschließlich elektronischen Prozessleittechnik (PLT). Der Leitfaden hilft bei der Anwendung und gibt Beispiele für das Erstellen von Explosionsschutzkonzepten an die Hand.
Die Neufassung der TRGS 725 vom April 2023 hat die Beurteilungsvorgänge beim Einsatz von MSR-Einrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen einfacher dargestellt und dabei auch Änderungen bei den verwendeten Begrifflichkeiten vorgenommen, so dass eine entsprechende Überarbeitung des VCI-Leitfadens erforderlich wurde.
In den nächsten Tagen soll die aktualisierte Version des Leitfadens vorliegen, sie soll auch weiterhin kostenfrei downloadbar sein. Sobald sie verfügbar ist, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
Zum Menü „Dokument/nationale_Regelungen“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
Neue Produktsicherheitsverordnung
Der Anwendungsbereich der Verordnung hat sich gegenüber der Richtlinie nicht geändert. Es sind ausdrücklich alle Wirtschaftsakteure verpflichtet, ausschließlich sichere Produkte also Gegenstände, die für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von diesen benutzt werden, in Verkehr zu bringen oder auf dem Markt bereitzustellen.
Die geforderte Sicherheitsbewertung wird detaillierter geregelt, Aspekte von Cybersicherheit und Künstlicher Intelligenz sind berücksichtigt.
Pflichten für Fernabsatzhandel und Anbieter von Online-Marktplätzen sind neu aufgenommen, ein „Safety-Business-Gateway“ soll der einfachen Kommunikation zwischen Wirtschaftsakteuren und Online-Marktplatz-Betreibern sowie Marktüberwachungsbehörden und Verbrauchern dienen.
Die KAN hat in ihrem Newsletter hierzu einen einführenden Übersichtsbeitrag veröffentlicht.
Künstliche Intelligenz zur Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz – Studie des INRS
Fragestellungen waren:
- Welche Chancen und Risiken bestehen hinsichtlich der Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz?
- In welchen Bereichen kann der Einsatz von KI diesbezüglich Fortschritte bringen?
Welche Randbedingungen sind dafür nötig? - Wie können die Akteure darauf vorbereitet werden?
Die wichtigsten Erkenntnisse der Zukunftsstudie wurden in Form von Kernbotschaften aufbereitet, die Arbeitsschutzfachleuten zu einem besseren Verständnis der Thematik verhelfen und ihnen Handlungselemente für zukünftige Entwicklungen an die Hand geben sollen.
Die wichtigste Botschaft ist, dass diese Technologien für die Prävention von großer Bedeutung sind:
- Erkennungstechnologien, die auf der Analyse von Felddaten basieren, haben spektakuläre Fortschritte gemacht. Darin scheint großes Entwicklungspotenzial für Systeme zur Sicherung der Arbeitsumgebung zu stecken.
- Darüber hinaus kann die Automatisierung bestimmter Aufgaben, die dank dieser Technologien möglich ist, Arbeitnehmer zukünftig von gefährlichen Tätigkeiten entbinden.
Die Entwickler und Vertreiber von KI-Systemen agieren jedoch teils fernab der grundlegenden Werte, auf denen der Arbeitsschutz in Europa und in Frankreich beruht.
Parallel zu Schulungsmaßnahmen sollte besondere Aufmerksamkeit der Erstellung von Normen und Vorschriften für KI-Technologien gewidmet werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Fortschritte der KI auch neue Perspektiven für den Arbeitsschutz eröffnen, gleichzeitig aber wie jede Veränderung Risiken mit sich bringen. Arbeitsschutzorganisationen müssen daher schon heute an der Entwicklung und Verbreitung methodischer Instrumente arbeiten, die allen Beteiligten Orientierung bei diesen Innovationen bieten.
(Auszüge aus einem Artikel in „KAN Brief 4/23“. Den Originalartikel finden Sie hier.)
Den Ergebnisbericht der Studie (englisch) können Sie hier lesen.
Aktualisierung: Arbeitsschutzinstitutionen mehrerer Länder verabschieden Position zur Normung
Das Positionspapier wurde 2014 als „Bonner Erklärung“ verabschiedet, seither haben sich viele neue Themen in der Normung ergeben. Neben den französischen Instituten EUROGIP und INRS sowie dem polnischen CIP-PIB und der deutschen KAN beteiligten sich an der Überarbeitung jetzt auch das spanische INSST und das finnische FIOH.
Wesentliche Positionen sind u. a.:
- Bei der Übernahme von internationalen Normen muss das europäische Schutzniveau gewahrt bleiben. Normähnliche Dokumente wie CWA, IWA und PAS sind nicht geeignet, um arbeitsschutzrelevante Inhalte zu regeln. Sie sollten zur Unterscheidung von vollwertigen Normen klar gekennzeichnet werden.
- Die gemeinsame Erklärung legt Wert auf die Unterscheidung der Rolle von Normen bei der Produktsicherheit auf der einen und im betrieblichen Arbeitsschutz auf der anderen Seite. Neue Normungsprojekte sollen im Bereich Arbeitsschutz nur dann bearbeitet werden, wenn sie den Arbeitsschutz verbessern und nicht mit nationalen Vorschriften in Konflikt stehen.
- Bei Normen im Bereich der "Künstlichen Intelligenz" ist es wichtig, dass Arbeitsschutzfachleute eingebunden werden und dass die Normen kompatibel mit den Methoden der Risikobewertung sind, die in der Produkt- und Arbeitssicherheit angewandt werden.
- Die gemeinsame Erklärung betont, dass die Normungsarbeit weiterhin konsensbasiert und nach demokratischen Prinzipien erfolgen muss. Es ist wichtig, dass alle am Arbeitsschutz interessierten Kreise an den Normungsprozessen beteiligt werden.
Fließmechanismen von Pulvern kontrollieren - elektrostatische Aufladung von Pulver reduzieren
Nach einem Pressebericht der PTB haben Forschende der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) ein neues Simulationstool entwickelt und auf die elektrostatische Aufladung von Pulver angewandt, wie sie beispielsweise beim Strömen durch eine Rohrleitung auftritt. Das Tool verknüpft erstmals Wissen aus Turbulenzforschung, Partikeltechnologie und Elektrostatik. Ein wichtiges Ergebnis der Simulationen ist, dass Turbulenzen beim Schütten oder Fließen von Pulver dafür sorgen, dass Teilchen unterschiedlicher Größe voneinander getrennt werden, somit seltener kollidieren, was nach der Simulationsrechnung in der Folge zu deutlich weniger elektrischer Aufladung führt. Eine Verringerung der elektrostatischen Aufladung von Schüttgütern wäre ein wichtiger Ansatzpunkt zur Verbesserung der Sicherheit bei entsprechenden Prozessen.
Langfristiges Ziel des Forschungsprojektes ist, ein Open-Source-Werkzeug bereitzustellen, das die Vorhersage, Bewertung und Begrenzung elektrostatischer Ladungen ermöglicht.
Die Pressemitteilung der PTB können Sie hier lesen.
Originalveröffentlichung: Simon Jantac, Holger Großhans: Suppression and Control of Bipolar Powder Charging by Turbulence. Phys. Rev. Lett. 132, 054004 (2024)
Aktualisierte Liste der funktionsgeprüften Gaswarngeräte
Die in der von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie veröffentlichten „Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte“ aufgeführten Gaswarngeräte gelten als geeignet im Sinne ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste. Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens können zusätzliche oder modifizierte Anforderungen gelten. Die Liste ist nicht abschließend. Nicht aufgelistete Geräte können ebenfalls geeignet sein. Die aktualisierte Liste finden Sie hier.
Zum Menü „Dokumente“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
FSA Online-Seminar „Explosionsschutz im Betrieb“
Die FSA e.V. (Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin) bietet praxisorientierte Forschung, Beratung, Planung und Problemlösung unter anderem in den Bereichen Arbeitsmedizin, Brand- und Explosionsschutz, Mikrobiologie und Technik an.
Vom 27.05. bis 05.07.2024 und 28.10. bis 06.12.2024 bietet die FSA e.V. Online-Seminare zum Thema „Explosionsschutz im Betrieb“ an. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Zum Menü „Tagungen" des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
66. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Mit der 64. und 65. Lieferung erhielten sie die vierte Fassung der ATEX-Leitlinien in elektronischer Form auf der CD ROM als komplette deutsche Sprachfassung und den ersten und zweiten Teil in Papierfassung. Mit dieser 66. Ausgabe erhalten sie den dritten und damit letzten Teil der Papierfassung der ATEX-Leitlinien.
Die Technische Regel TRBS 1115 »Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen« vom März 2021 wurde aktualisiert. Die Berichtigung aus GMBl 2021, S. 630 [Nr. 28] und der letzten Änderung aus GMBl 2023 S. 720 [Nr. 33-34] konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Hinblick auf die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen), die als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels inklusive einer überwachungsbedürftigen Anlage eingesetzt werden. Belange der Cybersicherheit siehe TRBS 1115 Teil 1, Ausgabe: November 2022, GMBl 2023 S. 522 [Nr. 25]. Für nicht verwendungsfertig beschaffte Arbeitsmittel bietet diese Technische Regel auch Hilfestellung für die Spezifikation, Planung und Realisierung von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen. Die EmpfBS 1115 „Umgang mit Risiken durch Angriffe auf die Cyber-Sicherheit von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen“ wurde zeitgleich mit dem Erscheinen der TRBS 1115 Teil 1 zurückgezogen.
Die TRGS 725, Ausgabe 04/2023 zuletzt geändert durch GMBl 2023, S. 727-742 [Nr. 33-34] (v. 5.6.2023) konkretisiert die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Mess-, Steuer-, und Regelungseinrichtungen (MSR-Einrichtungen) als Teil der in TRGS 722, TRGS 723 und TRGS 724 genannten Maßnahmen. Die Änderungen sollen im Wesentlichen dazu dienen, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und damit auch die Akzeptanz der Regel zu verbessern. Dazu wurde der Schwerpunkt auf den Begriff »Ex-Einrichtungen“ für sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen« im Sinne der Explosionssicherheit gelegt, auf die Begriffe „Ex-Vorrichtung“, „Überwachung“ und „Reduzierungsstufen“ wird verzichtet.
Weiterhin erhalten sie elektronisch die spezielle aktualisierte DGUV Information 213-056 (Merkblatt T 021) »Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb« (Stand: 10/23). So wurde der Inhalt unter Berücksichtigung der Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk überarbeitet und enthaltene Rechtsbezüge angepasst. Insbesondere die Abschnitte zu tragbaren Gaswarngeräten wurden konkretisiert.
Ebenfalls aktualisiert und vollständig überarbeitet wurde die DGUV Information 213-057 (Merkblatt T 023) »Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb« (Stand 10/2023). So wurde der Inhalt unter Berücksichtigung der Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk überarbeitet und enthaltene Rechtsbezüge angepasst. Auch hier wurden insbesondere die Abschnitte zu tragbaren Gaswarngeräten konkretisiert.
Weiterhin erhalten sie neue bzw. aktualisierte Fragen und Antworten beispielsweise zur Notwendigkeit eines Explosionsschutzdokumentes, der Verwendung von Aluminium in einer Ex-Zone, zur Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung.
Zum Menü „Wichtige Medien/Fachbücher“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
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Veranstaltungen
Seminare zum Brand- und Explosionsschutz der BG RCI finden Sie hier.
In den folgenden Monaten anstehende weitere Veranstaltungen rund um den Explosionsschutz sind beispielsweise (in chronologischer Folge):
- „Fachmanager Explosionsschutz“ ab 09.04.2024 in Bad Schönborn von Dyrba Explosionsschutz
- „CSE-Sicherheitstage 2024“ vom 22. – 24.04.2024 auf der Insel Wangerooge von CSE
- „Nicht-elektrischer Explosionsschutz“ am 23./24.04.2024 in Bad Mergentheim von Bartec Academy
- „Explosionsschutz Grundlagen - Unterweisung im Explosionsschutz“ am 02.05.2024 in Köln von TÜV Rheinland
- „Qualitätssicherung für explosionsgeschützte elektrische Geräte nach ATEX und IECEx“ am 06./07.05.2024 in Bochum von DEKRA
- „Explosionsschutz durch Eigensicherheit“ am 07./08.05.2024 in Waldenburg von Stahl
- „Grundlagen des Explosionsschutzes“ am 13./14.05.2024 in Dortmund von DMT
- „IND EX® Industry Safety Forum“ am 15.05.2024 in Belgrad von FireEx
- „Anforderungen an die Technischen Unterlagen gemäß der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU“ am 27.05.2024 online von DIN-Akademie
- „20. Fachtagung Explosionsschutz“ am 04.06.2024 in Frankenthal von TÜV Saarland
- „Explosionsschutz im Betrieb“ am 12.06.2024 in Braunschweig von TÜV Nord
- „Elektrischer Explosionsschutz“ am 13.06.2024 in Frankfurt von WEKA Akademie
- „Explosionsschutz in Wasserstoffanlagen“ am 12./13.06.2024 in Möhnesee-Echtrop von Inburex
- „Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ am 10.07.2024 in Hamburg von TÜV Süd
- „Explosionsschutz: Die Umsetzung der ATEX- Richtlinie 2014/34/EU“ am 09./10.09.2024 in Potsdam von VDI-Wissensforum
- „18. Essener Explosionsschutztage“ am 24./25.09.2024 in Essen von Haus der Technik
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