Aktueller Newsletter „Exinfo“
Ausgabe 04/2022
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
vom Referat „Explosionsschutz“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) wurden für Sie im Newsletter „Exinfo“ 04/2022 folgende aktuelle Informationen zusammengestellt:
Fachbereich AKTUELL „Hilfestellungen zum Explosionsschutzkonzept und zur Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche verschiedener Verfahren in Galvanik- und Anodisieranlagen“
Diese neue „Fachbereich AKTUELL“ gibt Hilfestellung zum Explosionsschutzkonzept und zur Zoneneinteilung für verschiedene Verfahren in Galvanik- und Anodisieranlagen, indem für Altanlagen (Bau und Betrieb nach VBG 57 (1997) und Neuanlagen (Bau und Betrieb nach DIN EN 17059:2018) über Modellierung und CFD-Simulation das Explosionsschutzkonzept verifiziert wird. :: weiterlesen
SUVA - Lernprogramm
Wie in der Ausgabe 03/2022 berichtet, hat die SUVA ein neues Lernprogramm „Explosionsschutz“ erarbeitet, das zu Grundlagenthemen im Explosionsschutz informiert. Dieses ist jetzt online. :: weiterlesen
Neue und überarbeitete Fragen und Antworten zum Thema „Elektrostatik“
Das Merkblatt T 051 „Elektrostatik – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ der BG RCI wird ständig aktuell gehalten und ergänzt, neue Fragen und Antworten zum Thema „Elektrostatik“ werden vor der Drucklegung des Merkblatts im Explosionsschutzportal veröffentlicht. Inzwischen liegen gegenüber der Printfassung 60 neue FAQs vor, daher soll im Jahr 2023 auch eine Neuauflage der Druckfassung des Merkblatts T 051 erfolgen. :: weiterlesen
Neue IVSS Broschüre „Explosionssicherheit von Schüttgutanlagen: Modul Rohstoffannahme“
Die Broschüre ist Teil einer Reihe von Broschüren mit „Modularer Struktur“. Sie behandelt den Prozessschritt Rohstoffannahme, bei dem brennbare, staubexplosionsfähige Produkte als loses Schüttgut oder verpackt angenommen werden. :: weiterlesen
Neue IVSS Broschüre „Explosionssicherheit von Schüttgutanlagen: Modul Lagerung“
Die Broschüre ist ein weiterer Teil einer Reihe von Broschüren mit „Modularer Struktur“. Sie behandelt den Prozessschritt „Lagerung“, bei dem brennbare und staubexplosionsfähige Schüttgüter in Hallen, Bunkern und Behältern gelagert werden. Silos aus Metallen, Beton, Kunststoff oder flexiblen Geweben werden ebenso verwendet. :: weiterlesen
IVSS Broschüre „Flüssiggas“ in Französisch erschienen
Die bereits in Deutsch vorliegende Broschüre wurde ins Französische übersetzt und ist auf dem Explosionsschutzportal der BG RCI zum Download eingestellt. :: weiterlesen
IVSS Infoblatt „Holzpellets“ in Englisch erschienen
Die bereits in Deutsch vorliegende Broschüre wurde ins Englische übersetzt, um englischsprachige Quellen ergänzt und ist auf dem Explosionsschutzportal der BG RCI unter dem Titel „Storage of wood pellets“ zum Download eingestellt. :: weiterlesen
Aktualisierte Liste der funktionsgeprüften Gaswarngeräte
Gaswarngeräte für den Einsatz im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 722 sind hinsichtlich der messtechnischen Funktionsfähigkeit und der funktionalen Sicherheit für den vorgesehenen Einsatzfall geeignet auszuwählen. :: weiterlesen
Neu überarbeitet: Praxislexikon Statische Elektrizität
Die komplett überarbeitete und stark erweiterte Ausgabe des Praxislexikons ist beim Expert Verlag erschienen und jetzt verfügbar. :: weiterlesen
30. Lieferung der „EX-RL“
Die 30. Ergänzungslieferung der Loseblattfassung der Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001 wird im Dezember 2022 ausgeliefert. :: weiterlesen
61. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Die 61. Lieferung des „Kompendium Explosionsschutz“ wird im Dezember 2022 ausgeliefert. :: weiterlesen
Veranstaltungen
Auf dem Explosionsschutz-Portal der BG RCI finden Sie eine Vielzahl von Veranstaltern, die Seminare und Tagungen zum Thema "Explosionsschutz" anbieten. :: weiterlesen
Kontakt
Dr. Oswald Losert
Referatsleiter „Explosionsschutz“
Leiter Sachgebiet „Explosionsschutz“
Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV
BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28350
E-Mail: oswald.losert(at)bgrci.de
& einen besinnlichen Start ins Neue Jahr.
Fachbereich AKTUELL „Hilfestellungen zum Explosionsschutzkonzept und zur Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche verschiedener Verfahren in Galvanik- und Anodisieranlagen“
Aufgrund der in Galvanik- und Anodisieranlagen eingesetzten Gefahrstoffe und der verwendeten Verfahren können innerhalb und im Umfeld dieser Anlagen explosionsfähige Gemische (im wesentlichen durch die Entwicklung von Wasserstoff) entstehen, die zu Gefährdungen durch Explosionen führen können. Daher ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Explosionsschutzdokument für Galvanik- und Anodisieranlagen zu erstellen.
Die Schrift erläutert das Explosionsschutzkonzept basierend auf der zuverlässigen Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre durch Umsetzung überwachter lufttechnischer Maßnahmen (wirksame Erfassung und Absaugung an der Entstehungsstelle/am Prozessbehälter und ggf. raumlufttechnische Maßnahmen).
Es werden zwei Muster dargestellt, einerseits
- für Galvanikanlagen die nach DIN EN 17059:2018 gebaut sind und betrieben werden,
und andererseits
- für Galvanikanlagen, die nach VBG 57 in der Fassung vom 1. Januar 1997 gebaut sind und betrieben werden.
Für relevante Verfahren wird auf Basis von Modellierungen und strömungsmechanischer Berechnungen die Wahrscheinlichkeit des Entstehens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre abgeschätzt. Die erhaltene Wasserstoffkonzentration in Relation zur unteren Explosionsgrenze wird über eine Konvention mit einer Zone verbunden, so dass sich für die einzelnen Verfahren eine räumliche Zoneneinteilung für die jeweilige Anlage ableiten lässt.
Es lassen sich Randbedingungen angeben, bei denen über die Parameter Stromdichte, Abscheiderate und Stromausbeute für verschiedene Ausführungen von Prozessbad und Badabsaugung die Abluftvolumenströme bestimmt werden können, mit denen ein sicherer Betrieb gegeben ist.
Eine Betrachtung aller relevanter Verfahren zeigt, dass auch bei den hinsichtlich der Wasserstoffentwicklung kritischsten Verfahren die Verdünnung entsprechend der o. g. Bauanforderungen ausreicht. Mit einer nach der DIN EN 17059:2018 ausgelegten technischen Lüftung existiert außerhalb der Prozessbehälter und in der kontinuierlich betriebenen Absaugung selbst keine Zone. Der entstehende Wasserstoff wird ausreichend verdünnt. Der Bereich zwischen Elektrolytoberfläche und Unterkante der Erfassungsöffnungen der technischen Lüftung wird entsprechend der angewandten Konvention in eine Zone 1 eingeteilt.
Bei der DGUV kann die Schrift hier eingesehen werden.
SUVA - Lernprogramm
Die Eingabe von www.suva.ch/explosionen in Ihrem Browser führt Sie auf die Seite „Leichtbrennbare Stoffe: So bannen Sie die Explosionsgefahr“, von wo die Schulungsvideos „Explosionsschutz“ der SUVA zugänglich sind.
Unter „Videos zu brennbaren Gasen“ sind außer dem Trailer folgende zehn Einzelvideos zu finden:
- chemische und physikalische Explosionen
- BLEVE-Effekt
- konstruktiver Explosionsschutz von Behältern
- Rohrleitungen
- Explosionsbereich
- Zündquellen
- Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindern
- Volumenberechnung und Verdämmungseffekt
- Lüften
- Sauerstoffreduzierung als Präventionsmaßnahme
Der Link „Videos zu brennbaren Flüssigkeiten“ führt zu 15 Videos. Neben einigen der bereits genannten finden Sie Videos zu folgenden Themen:
- Unfallursache Lösemitteldämpfe
- Flammpunkt
- Oberflächenvergrößerung, Aerosole und Dochtwirkung
- Brennbare Dämpfe in der Kanalisation
- Gefahren bei restentleerten Fässern
- Gefahren bei Mischungen brennbarer Flüssigkeiten
Schließlich führt ein dritter Link zur Video-Serie „Schutzmaßnahmen gegen brennbare Stäube und Aerosole“ mit neun Videoclips, von denen acht bereits oben genannt sind, weil es sich um übergreifende Themen handelt. Der verbleibende Clip behandelt
- Staubexplosionen.
Das Lernprogramm beinhaltet jeweils weiterführende Informationen zu allen drei Schwerpunkten. Diese sind neben den allgemein gültigen physikalisch-chemischen Gesetzmäßigkeiten natürlich auf das Schweizer Vorschriften- und Regelwerk abgestimmt.
Zum Einstieg ins Lernprogramm [www.suva.ch/explosionen]
Neue und überarbeitete Fragen und Antworten zum Thema „Elektrostatik“
Im Merkblatt T 051 „Elektrostatik – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ der BG RCI werden Fragen zur TRGS 727 und zur Vermeidung von Zündquellen infolge elektrostatischer Aufladungen beantwortet, die an den Arbeitskreis „Themenfeld Elektrostatik“ im Sachgebiet „Explosionsschutz“ der DGUV gestellt werden.
Die derzeitige Druckfassung wurde 2016 mit der aktuellen Fassung der Technischen Regel abgestimmt, dabei mussten allerdings noch einige Fragen der Vorfassung als „nicht belegt“ gekennzeichnet werden, weil die zugehörigen Antworten an die neuen Anforderungen angepasst werden mussten. Dies ist inzwischen erfolgt, außerdem wurden viele Präzisierungen und Erweiterungen vorgenommen. Die folgende Tabelle gibt einen Vergleich zwischen der Printversion und den aktuell auf dem Explosionsschutzportal vorhandenen Fragen und Antworten:
Abschnitt | Merkblatt T 051 (07/2016) [Anzahl FAQ] | Explosionsschutzportal [Anzahl FAQ] |
---|---|---|
Begriffsbestimmungen | 11 | 17 |
Gegenstände und Einrichtungen1 | 12 | 19 |
Flüssigkeiten2 | 30 | 42 |
gasförmige Stoffe3 | 9 | 11 |
Schüttgüter4 | 8 | 18 |
Personen und persönliche Schutzausrüstungen (PSA)5 | 9 | 14 |
Erdung und Potenzialausgleich | 5 | 22 |
Anhänge TRGS 727 | 0 | 2 |
1Elektrostatische Aufladungen von Gegenständen und Einrichtungen
2Elektrostatische Aufladungen bei Tätigkeiten mit Flüssigkeiten
3Elektrostatische Aufladungen bei Tätigkeiten mit gasförmigen Stoffen
4Elektrostatische Aufladungen bei Tätigkeiten mit Schüttgütern
5Elektrostatische Aufladung von Personen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
In der letzten Sitzung des Arbeitskreises „Themenfeld Elektrostatik“ wurden neben der Überarbeitung einiger FAQs folgende Fragen neu diskutiert und Antworten dazu beschlossen:
- Warum wird für die Beurteilung elektrostatischer Zündgefahren die Mindestzündenergie ohne Induktivität zugrunde gelegt? (FAQ 1.16)
- Was muss bei der Messung des Oberflächenwiderstands mit den üblichen Elektroden (Ring-, Streifen-, 2-Punkt-Elektrode) beachtet werden? (FAQ 1.17)
- Ist das Reinigen von mit Kohlenwasserstoffen benetzten, leitfähigen geerdeten Behältern durch Wasserstrahlen mit Drücken über 500 bar ohne Zündgefahr möglich?
(FAQ 3.41 – aus den Ergebnissen unseres abgeschlossenen DGUV-Projekts) - Was ist der Unterschied zwischen einem Entladungsfunken und einem Lichtbogen («arcing»)? (FAQ 8.A.1)
Neue IVSS Broschüre „Explosionssicherheit von Schüttgutanlagen: Modul Rohstoffannahme“
Für die Reihe „Modulare Struktur“ wurde ein Konzept erarbeitet, das es erleichtert, die Beurteilung für eine Anlage hinsichtlich des Explosionsrisikos in kleinere Einheiten, sogenannte „Module“ aufzuteilen. Neben einer übersichtlichen Gestaltung ist damit eine gezielte und prozessorientierte Betrachtungsweise möglich. Damit können einzelne Beurteilungen von Maschinen aus den IVSS-Beispielsammlungen „Staubexplosionsschutz an Maschinen und Apparaten“ Teil 1 und Teil 2 und von Prozessen/Modulen aus dieser Serie von IVSS-Broschüren genutzt werden und am Ende miteinander für die Gesamt-Anlagen-Risikobeurteilung verknüpft werden.
Vorgesehen ist derzeit, die Prozessschritte folgendermaßen durch Module (M) zu untersetzen:
- Rohstoffannahme (M)
- Lagerung (M)
- Verarbeitungsprozess (jeweils individuell, kein Modul)
evtl. beispielhaft Trockner (M) - Verpackung (M)
Als grundlegende Module:
- Explosionstechnische/sicherheitstechnische Kenngrößen (M)
- Steuerungstechnik (M)
Es wird vorausgesetzt, dass das Schüttgut keine brennbaren Lösemittel enthält und in diesem Bereich keine brennbaren Gase und Dämpfe zu berücksichtigen sind.
Das Modul besteht aus:
• Rohstoffannahme
• Lagerung von abgepackten Produkten
• Entleeren von Gebinden
• Lose Schüttgutannahme
• Förderung von Schüttgütern zur Lagerung
Zum Menü „IVSS“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
Neue IVSS Broschüre „Explosionssicherheit von Schüttgutanlagen: Modul Lagerung“
Zum Konzept der Reihe „Modulare Struktur“ vgl. Beitrag zum Modul Rohstoffannahme.
Soweit nicht explizit anders vermerkt, wird auch in diesem Modul davon ausgegangen, dass das Schüttgut frei von brennbaren Lösemitteln und die Umgebung des Produktes frei von brennbaren Gasen und Dämpfen ist.
Das Modul besteht aus:
• Befüllen von Hallen, Bunkern, Behältern oder Silos mit Schüttgütern
• Be- und Entlüften über Filter
• Lagern in Hallen, Bunkern, Behältern oder Silos
• Messen von Prozessdaten (z. B. Füllstand, Temperatur)
• Austragen von Schüttgütern
Die Lagerung von Schüttgütern ist nicht immer der erste Verfahrensschritt. Daher sind die Produkteigenschaften (einschließlich Explosionskenngrößen) von vorherigen Schritten zu übernehmen. Explosionskenngrößen sollten durch den Lieferanten des Schüttgutes bereitgestellt werden.
Zum Menü „IVSS“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
IVSS Broschüre „Flüssiggas“ in Französisch erschienen
Als Flüssiggas (LPG: Liquefied Petroleum Gas) gelten im Sinne dieser Broschüre die brennbaren, unter Druck verflüssigbaren Gase wie Propan, Butan und deren Gemische.
In der Bezeichnung „Flüssiggas” liegt genau genommen ein Widerspruch. Entsprechend den physikalischen Gesetzen kann Materie bei bestimmten Temperaturen und Drücken nur entweder im festen, flüssigen oder gasförmigen Zustand vorliegen. Da jedoch niedrigsiedende Kohlenwasserstoffe in einem Druckbehälter in der flüssigen - wie auch in der gasförmigen - Phase vorhanden sind, hat sich im Sprachgebrauch der Ausdruck „Flüssiggas” für diese Zweiphasen-Zustandsform ergeben.
Die Eigenschaften von Flüssiggas sorgen für Gefahrenpotenziale beim Lagern und Verwenden. Die Schrift soll an die Thematik heranführen und Personen ohne spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet Flüssiggas die Möglichkeit geben, im eigenen Betrieb oder beim Bau, bei der Ausrüstung und Aufstellung von Flüssiggasanlagen zu beurteilen, ob Gefahren durch Flüssiggas entstehen können. (vgl. dazu den Beitrag in Ausgabe 01/2022)
Für die vorliegende französische Ausgabe gilt ebenfalls, dass wegen der sehr unterschiedlichen nationalen Vorschriften zu erforderlichen Schutzmaßnahmen häufig keine verbindlichen Aussagen gemacht werden können. Es werden vielmehr die Probleme aufgezeigt und mögliche Lösungen zum Erreichen der Schutzziele formuliert.
Außerdem wird auf folgendes hingewiesen: Zur übersichtlichen und einheitlichen Darstellung wurden die Bilder vereinfacht gezeichnet. Zum Beispiel wurden beim Darstellen der Druckregeleinrichtungen einstufige Druckregler abgebildet und Einzelheiten, wie Sicherheitskennzeichnungen nur dargestellt, wenn sie zum Verständnis des Bildes notwendig sind. Die nationalen Regelungen und Vorschriften für die Verwendung von Flüssiggas im gewerblichen und privaten Bereich sind zu beachten.
Eine englische Ausgabe ist geplant.
Zum Menü „IVSS“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
IVSS Infoblatt „Holzpellets“ in Englisch erschienen
Holzpellets werden meist aus Holzabfällen wie Hobel- und Sägespänen oder auch Rinden hergestellt. Unter hohem Druck wird das zerkleinerte Holzmehl gepresst. Bei der Lagerung von Pellets kommt es unter anderem zu zwei meist sehr unterschätzten Gefährdungen:
a) Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
b) Entstehen von erheblichen und daher lebensgefährlichen Mengen von Kohlenmonoxid (CO)
Im Infoblatt wird erläutert, warum bzw. wann diese Gefährdungen auftreten und welche grundlegenden Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Am Schluss gibt die kurze Information, die den Anlagenbetreiber für die Problematik sensibilisieren will, Hinweise auf weiterführende Literatur.
Beim „Factsheet on explosion protection 004: storage of wood pellets“ handelt es sich um eine englische Übersetzung des deutschen Infoblatts, wobei die weiterführende Literatur, auf die verwiesen wird, um Quellen sowie Hinweise von Arbeits- und Gesundheitsschutzbehörden aus dem englischsprachigen Raum ergänzt wurde.
Zum Menü „IVSS“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
Aktualisierte Liste der funktionsgeprüften Gaswarngeräte
Die in der von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie veröffentlichten „Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte“ aufgeführten Gaswarngeräte gelten als geeignet im Sinne ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste. Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens können zusätzliche oder modifizierte Anforderungen gelten. Die Liste ist nicht abschließend. Nicht aufgelistete Geräte können ebenfalls geeignet sein. Die aktualisierte Liste finden Sie hier.
Neu überarbeitet: Praxislexikon Statische Elektrizität
Das Lexikon erklärt auf 399 Seiten und mit Hilfe einer Vielzahl von Illustrationen - beginnend mit „Abdeckung (elektrische)“ und endend mit „Zylinderkondensator“ - überwiegend Begriffe aus dem Bereich der Statischen Elektrizität, aber auch einige weitere, die zum tieferen Verständnis des Sachverhalts beitragen. Beurteilungskriterien und messtechnische Möglichkeiten, Verfahren, Geräte und Systeme und deren Anwendung werden ebenfalls dargestellt. Die elektrostatischen Aufladungen werden unter den Gesichtspunkten der Ursache von Bränden und Explosionen in vielen Bereichen der Industrie bis hin zu elektrostatischen Erscheinungen in der Umwelt betrachtet. Vielfältige Querverbindungen zu Sachverhalten, Normen und Literatur ermöglichen den Lesern und Leserinnen, sich ein Grundverständnis zu elektrostatischen Erscheinungen anzueignen.
Als Anhang ist der Mathematische Werkzeugkasten, der sich im Fachbuch „Statische Elektrizität“ bewährt hat, übernommen. In weiteren Anhängen sind Permittivitätszahlen ausgewählter Stoffe, Daten brennbarer Gase und Dämpfe sowie Oberflächenwiderstandswerte gängiger Kunststoffe tabelliert. Nach den fachlichen Verweisen ist das Literaturkapitel ergänzt um eine Zusammenstellung relevanter Gesetze, Verordnungen und Urteile sowie von Regeln, Informationen und Normen, die für die Thematik wichtig sind.
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30. Lieferung der „EX-RL“
Seit der letzten Aktualisierung der DGUV Regel 113-001 „EX-RL“ wurden die TRBS 1122, TRGS 509, TRGS 722 sowie TRBS 3151/TRGS 751 geändert.
Wir berichteten in Ausgabe 01/2022 über die Ergänzung der TRBS 3151/TRGS 751 um die Anhänge zu Ladesäulen und zu mobilen Gasfüllanlagen für gasförmigen Wasserstoff.
Die Ergänzung bedingte eine Folgeänderung der TRBS 1122 hinsichtlich der Berücksichtigung von Elektroladesäulen.
Die Änderung der TRGS 722 bezieht sich darauf, dass eine Dichtungsart mit einer Herstellerbezeichnung genannt war, was korrigiert wurde.
Informationen zu relevanten Punkten der redaktionell überarbeiteten Fassung der TRGS 509 sind in Ausgabe 03/2022 zu finden.
In der Beispielsammlung zur Zoneneinteilung wurden die Punkte „2 Brennbare Flüssigkeiten“ und „3 Brennbare Stäube“ vollständig durchgesehen und jeweils die Spalte 4 der Schutzmaßnahmen an die aktuelle Version der TRGS 722 angepasst.
Entsprechend wurden in die 30. Lieferung der „EX-RL“ neu aufgenommen bzw. geändert:
- Änderung der TRBS 1122
- Änderung der TRBS 3151/TRGS 751
- Neufassung der TRGS 509
- Änderung der TRGS 722
- Punkt 2 Brennbare Flüssigkeiten
- Punkt 3 Brennbare Stäube.
Zum Menü „Dokumente“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
61. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Am 14.03.2022 gab es eine geringfügige Änderung der TRBS 1122 „Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV“. Im Anhang 1 Tabelle A1.2 und Anhang 5 Tabelle A5 wurden bezüglich Errichtung von Einrichtungen der Elektromobilität im räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang zu einer Tankstelle bzw. Gasfüllanlage unter Punkt 7 Zeilen angefügt.
Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" wurde im GMBl 2022, S. 608 [Nr. 24-26] v. 20.07.2022 mit einer Vielzahl von Änderungen veröffentlicht. In dieser Lieferung erhalten sie die TRGS mit allen gelb markierten Änderungen.
Geringfügig geändert wurde die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ im GMBl 2022, S. 196 [Nr. 8] (vom 14.03.2022). In Abschnitt 4.5.2 Absatz 8 Nummer 2 Satz 2 Buchstabe e wird der Begriff „Waveline WLP Dichtungen“ ersetzt durch „wellverpresste Flachdichtungen“.
Die DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ erfuhr in der Ausgabe Juni 2021 ihre endgültige Fassung. Die vorläufige Fassung im Kompendium als elektronische Version wurde gegen die Neufassung ausgetauscht. Diese DGUV Information ist als Hilfe gedacht für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes auf Basis einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung und der in diesem Rahmen abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Die Notwendigkeit eines Explosionsschutzdokumentes wird in Abschnitt 5.1 dieser DGUV Information näher beschrieben.
Weiterhin erhalten Sie aktualisierte sowie neue Fragen zu den geänderten Rechtsvorschriften zur Fortbildung (11.2.1, 11.13.13, 11.13.14), zur Erlaubnisbedürftigkeit (10.1.17), zu Kriterien für den Einsatz von Stäuben (2.3.18) zu Wasserstoff (3.8.1 ff) und chemischen Reaktionen (10.2.14).
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Veranstaltungen
Wegen der aktuellen Situation finden anstelle der Präsenzkurse viele Online-Seminare statt. Hier können Sie sich informieren:
Zum Menü „Tagungen" des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
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