Aufladbarkeit von Lösemitteln mittlerer und hoher Leitfähigkeit beim Rühren in Behältern

Es bestand die Vermutung, dass Ethylacetat, trotz seiner hohen Leitfähigkeit elektrostatisch sehr hoch aufgeladen werden kann (vgl. Forschungsprojekt „Aufladung von Ethylacetat“). In der TRGS 727 wurden daher bei Rührvorgängen mit diesem Lösemittel zusätzliche Explosionsschutzmaßnahmen, z. B. Inertisierung, gefordert, sofern nicht großflächig Kontakt mit leitfähigen Gegenständen besteht. Bisher werden - unabhängig von der Ansatzgröße - in der betrieblichen Praxis außer der Verwendung leitfähiger, geerdeter Behälter in der Regel keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

Im Projekt sollte ermittelt werden ob die Aufladung beim Rühren durch die Verwendung leitfähiger, geerdeter Behälter und Rührwerkzeuge in ausreichendem Maße abgeführt werden kann, so dass aus elektrostatischer Sicht  keine zusätzlichen Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich wären.

Das Projekt wurde in Behältern bis 1 m³ (RIBC) durchgeführt und lieferte folgende Ergebnisse:

  1. Die Höhe der elektrostatischen Aufladung beim Rühren von Aceton und Ethylacetat unterscheidet sich nicht signifikant.
  2. Dämpfe von Toluol, Ethylacetat, t-Butylacetat und n-Propylacetat sind sehr wenig „fehlertolerant“ gegenüber Zündquellen. Bei der Handhabung dieser Flüssigkeiten ist daher streng darauf zu achten, dass alle im Umfeld vorhandenen Metallteile und Personen geerdet und schnelles Strömen durch isolierende Rohre und Schläuche vermieden wird.
  3. In außen antistatisch beschichteten RIBC konnten keine erhöhten Zündgefahren beobachtet werden, wenn leitfähige Flüssigkeiten, rein oder als Suspension, oder reine isolierende Flüssigkeiten mit einem leitfähigen geerdeten Rührer mit üblichen Rührerdrehzahlen (ca. 150 min-1) gerührt wurden. Selbst im Fehlerfall (max. 480 min-1) bestand im Experiment noch keine Zündgefahr.
  4. Zu den erlaubten leitfähigen Flüssigkeiten gehören unter anderem alle wassermischbaren Flüssigkeiten und Suspensionen sowie alle kohlenwasserstoffbasierten Lacke, wenn ihr Lösemittelanteil mindestens  zu 10 %  aus Alkohol besteht oder eine ausreichende Leitfähigkeit der flüssigen Phase auf andere Art und Weise sichergestellt ist.
  5. Das Rühren von Suspensionen in isolierenden Flüssigkeiten ist unbedingt zu unterlassen, es sei denn, es wird mindestens 15 K unter dem Flammpunkt gerührt oder der RIBC wird sicher inertisiert..

In einem parallel durchgeführten Projekt wurde die erste Vermutung, dass das elektrisch leitfähige Ethylacetat sich höher elektrostatisch auflädt, als aufgrund seiner Leitfähigkeit zu erwarten ist, nicht bestätigt.

 Den vollständigen Bericht finden Sie hier: