2.6 Was sind typische Beispiele für Ex-Zonen für Stäube?

Im Folgenden werden typische Beispiele für die unterschiedlichen Zonen vorgestellt:

Zone 20
Zu dieser Zone gehört in der Regel nur das Innere von Anlagen und Anlagenteilen, z. B.

  • Bereiche im Inneren von staubeinschließenden Behältnissen,
  • Silos, Zyklone (Fliehkraftabscheider) und Filter,
  • Staubtransportsysteme (ausgenommen einige Bereiche von Förderbändern, Kettenförderern usw.), Mischer, Mühlen, Trockner.

Zone 21

  • Bereich außerhalb von staubeinschließenden Behältnissen in unmittelbarer Nähe von Kontrollöffnungen für häufige Entnahme oder Arbeitsöffnungen, falls im Inneren explosionsfähige Staub/Luft-Gemische vorhanden sind.
  • Bereiche außerhalb von staubeinschließenden Behältnissen in der Nähe von Füll- und Entnahmestellen, Förderbändern, Probeentnahmestellen, Lkw-Abkippstellen usw., wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Bildung explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische zu verhindern.
  • Bereiche außerhalb von staubeinschließenden Behältnissen, in denen sich Staub ansammeln kann und wo aufgrund der Arbeitsweise zu erwarten ist, dass die Staubschichten aufgewirbelt und dadurch explosionsfähige Staub/Luft-Gemische gebildet werden.
  • Bereiche im Inneren von staubeinschließenden Behältnissen, in denen Staubwolken zu erwarten sind (aber nicht ständig oder langzeitig oder häufig), z. B. in Silos, die nur gelegentlich befüllt oder entleert werden und die staubbelastete Seite von Filtern, falls nur in großen Intervallen gereinigt wird.

Zone 22

  • Aspirationsöffnungen von Sack-Filtern, weil im Falle von Funktionsstörungen die Freisetzung explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische erfolgen kann.
  • Stellen in der Nähe von Anlagen, die seltener geöffnet werden, oder Anlagen, die erfahrungsgemäß zur Leckage neigen, falls durch inneren Überdruck Staub ausgeblasen werden kann. Pneumatische Fördereinrichtungen, flexible Verbindungen,die beschädigt werden können.
  • Lagerung von Säcken mit staubförmigem Inhalt. Beschädigung der Säcke kann während der Handhabung eintreten, so dass Leckage auftritt. Bereiche, in denen Staubschichten begrenzter Schichtdicke gebildet werden, aus denen explosionsfähige Staub/Luft-Gemische aufgewirbelt werden können. Solche Bereiche sind nur dann nicht als explosionsgefährdet zu betrachten,
    wenn die Staubschicht durch Reinigungsmaßnahmen entfernt wird, bevor bei Aufwirbelung gefährliche Staub/Luft-Gemische entstehen können.

Normalerweise als Zone 21 klassifizierte Bereiche können zur Zone 22 werden, wenn Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Bildung explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische ergriffen wurden. Diese Maßnahmen schließen die Staubabsaugung ein. Die Maßnahmen sollten in der Umgebung von Sack-Einfüllöffnungen, Sack-Entleerstellen, Förderbändern, Probenahmestellen, Lkw-Abkippstellen, Band-Übergabestellen usw. angewendet werden.