1.1 Welcher Zusammenhang besteht zwischen der ehemaligen BGR 132 und der TRGS 727?

Im Zuge der Erarbeitung eines einheitlichen und kohärenten Vorschriften- und Regelwerkes wurde die ehemalige berufsgenossenschaftliche Regel BGR 132 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“ im Jahr 2009 an die geänderte Rechtslage und an den fortentwickelten Stand der Technik angepasst und gleichzeitig in die gleichnamige TRBS 2153 überführt. Diese wurde im Jahr 2014 überarbeitet, wegen der Änderung der rechtlichen Anbindung wurde die Regel jedoch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht mehr als TRBS veröffentlicht. Vielmehr wurde sie an den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) zur Beschlussfassung als TRGS verwiesen, dieser hat sie 2015 als TRGS 727 verabschiedet, sie wurde als TRGS 727 (Ausgabe Januar 2016) vom BMAS bekannt gegeben.

Die Ausgabe der TRGS 727 von 2016 gibt den aktuellen sicherheitstechnischen Stand zum Vermeiden von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen wieder.

 

Merkblatt T 033 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“ (DGUV Information 213-060, bisher BGI 5127) als Version der TRGS 727 mit farbigen Abbildungen