1.6 Was ist unter aufladbar zu verstehen?

Aufladbar sind Stoffe oder Gegenstände, die in der Lage sind, elektrische Ladungen zu speichern.

Aufladbar sind isolierende Stoffe sowie Gegenstände und Einrichtungen aus isolierenden Materialien. Allerdings sind auch leitfähige oder ableitfähige Gegenstände und Einrichtungen aufladbar, wenn sie nicht mit Erde verbunden sind.

Siehe auch TRGS 727, Nummer 2, Absatz 16.