3.36 Unter welchen Bedingungen ist das Rühren brennbarer Flüssigkeiten in explosionsgeschützten RIBC erlaubt?
Rühren und Mischen sind typischerweise stark ladungserzeugende Prozesse, welche zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Eine mögliche Schutzmaßnahme ist eine hohe elektrische Ruheleitfähigkeit des Mediums, welche bei wasserverdünnbaren Flüssigkeiten (z.B. Wasserlacke) vorliegt, in Kombination mit einer großen leitfähigen geerdeten Rühreroberfläche. Manchmal kann auch durch Reduzierung der Rührerleistung ein sicherer Zustand eingestellt werden.
Maßnahmen zur Vermeidung explosionsfähiger Gemische, z. B. Inertisierung, sind in jedem Fall zweckmäßig.