2.1 Was ist der Flammpunkt? Welche Bedeutung hat er für die Beurteilung der Explosionsgefahr?

Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur einer Flüssigkeit, bei der sich unter bestimmten genormten Bedingungen aus der Flüssigkeit Dämpfe in solcher Menge entwickeln, dass sie fähig sind, ein entflammbares Dampf/Luft-Gemisch zu bilden (Nr. 3.38 der DIN EN 13237). Liegt der Flammpunkt z. B. bei Lösemittelgemischen ohne halogenierte Komponente mindestens 15 Kelvin (K) über der Verarbeitungs- bzw. Umgebungstemperatur, so ist für diese Gemische nicht mit der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen, wenn ein Verspritzen und Versprühen ausgeschlossen ist. Bei reinen, nicht halogenierten Flüssigkeiten beträgt diese Differenz nur 5 K.

<b>Beispiel:</b> In einer Werkstatt wird ein Lösemittel zum Reinigen von Metallteilen mit einem Flammpunkt von 45 ºC eingesetzt. Gereinigt wird mittels Pinsel. Versprühen, Verspritzen und Erwärmungen, etwa durch Heizeinrichtungen, sind ausgeschlossen. Selbst in den Sommermonaten werden in der Werkstatt keine Temperaturen über 30 ºC gemessen. Damit bleibt die Verarbeitungstemperatur immer mindestens 15 K unter dem Flammpunkt. Somit besteht bei Verwendung dieses Lösemittels unter den gegebenen Bedingungen keine Explosionsgefahr. Werden keine weiteren Stoffe eingesetzt, die in der Lage sind, explosionsfähige Atmosphäre zu bilden, ist keine Zoneneinteilung erforderlich.