2.13 Welche Zonen ergeben sich z. B. in der Umgebung von Probenahme- und Messeinrichtungen in Räumen?
Dieses Beispiel findet man in der Beispielsammlung der Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, DGUV Regel 113/001, bisher BGR 104) unter Punkt 2.2.3.1 b) und 2.3. d1) mit folgenden Rahmenbedingungen:
- Die offene Probenahme erfolgt unter Kontrolle.
- Austritt nur kleiner Mengen ist möglich.
- Eine Objektabsaugung ist vorhanden.
- Im Inneren von Apparaturen, Behältern und Rohrleitungen liegt das Dampf/Luft-Gemisch zeitlich überwiegend innerhalb der Explosionsgrenzen, d. h. Zone 0.