2.13 Welche Zonen ergeben sich z. B. in der Umgebung von Probenahme- und Messeinrichtungen in Räumen?

Dieses Beispiel findet man in der Beispielsammlung der Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, DGUV Regel 113/001, bisher BGR 104) unter Punkt 2.2.3.1 b) und 2.3. d1) mit folgenden Rahmenbedingungen:

  • Die offene Probenahme erfolgt unter Kontrolle.
  • Austritt nur kleiner Mengen ist möglich.
  • Eine Objektabsaugung ist vorhanden.
  • Im Inneren von Apparaturen, Behältern und Rohrleitungen liegt das Dampf/Luft-Gemisch zeitlich überwiegend innerhalb der Explosionsgrenzen, d. h. Zone 0.