3.14 Welcher Gerätekategorie entspricht die Maschine?

Das Ergebnis dieser Gefährdungsermittlung kann in Spalte 4 der Tabelle 7 eingetragen werden.

Ziel ist es, die resultierende Gerätekategorie bezüglich einer einzelnen speziellen Zündgefahr unter Berücksichtigung der in den Spalten 1 und 3 beschriebenen Schutzmaßnahmen anzugeben (Spalte 4e).

Durch diese Vorgehensweise kann im Falle einer Konstruktionsänderung oder nachträglichen Aufwertung der Kategorie erkannt werden, welche Zündgefahren bereits hinreichend unwahrscheinlich sind bzw. zu welchen Zündgefahren noch weitergehende Schutzmaßnahmen festzulegen sind. Zusätzlich können Einschränkungen zum Tragen kommen (z. B. Änderung der Temperaturklasse), die in Spalte f zu dokumentieren sind. Daneben ist auf sonstige erforderliche Einschränkungen der bestimmungsgemäßen Verwendung, wie Umgebungstemperatur, Umgebungsdruck etc. zu achten. Die resultierende Gerätekategorie der Maschine ergibt sich aus den ungünstigsten ausgewiesenen Einzelbewertungen aller Zeilen.