1.4 Was versteht man unter der Explosionsschutzprodukte­verordnung?

Die Explosionsschutzprodukteverordnung ist die 11. Verordnung zum Produktsicherheits­gesetz (11. ProdSV). Sie ist datiert vom 06.01.2016 (Bundesgesetzblatt I 2016, S. 39) und trat am 20.04.2016 an die Stelle der Explosionsschutzverordnung vom 12.12.1996.

Die Explosionsschutzprodukteverordnung ist die nationale Umsetzung der Richtlinie 2014/34/EU.

Die Explosionsschutzprodukteverordnung gilt für das Bereitstellen auf dem Markt von neuen

  1. Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen,
  2. Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen im Sinne der Nummer 1 erforderlich sind oder dazu beitragen und
  3. Komponenten, die in Geräte und Schutzsysteme im Sinne der Nummer 1 eingebaut werden sollen.