1.2 Was enthält die Richtlinie 1999/92/EG?

Die Richtlinie 1999/92/EG (auch bekannt als ATEX 118a und später ATEX 137) beinhaltet Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. Sie ist die 15. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG vom 16. Dezember 1999.

Inhaltliche Schwerpunkte sind:

  • Verhindern von und Schutz gegen Explosionen,
  • Beurteilung der Explosionsrisiken,
  • die Koordinierungspflicht,
  • das Explosionsschutzdokument,
  • die Einteilung von Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre vorhanden sein kann (Anhang 1 der Richtlinie).
  • Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können, sowie Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen (Anhang 2 der Richtlinie).
  • Warnzeichen zur Kennzeichnung von Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können (Anhang 3 der Richtlinie).

 

 

 

Abbildung 2: Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können

Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales deutsches Recht erfolgte mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).