2.2 Welche Voraussetzungen müssen beim Einsatz von Gaswarngeräten erfüllt sein?
Wesentliche Voraussetzungen für den Einsatz von Gaswarngeräten mit dem Ziel, Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zu reduzieren, sind
- eine genügende Kenntnis über die zu erwartenden Stoffe, die Lage ihrer Quellen, ihre maximalen Quellstärken und die Ausbreitungsbedingungen,
- eine den Einsatzbedingungen angemessene Funktionsfähigkeit der Geräte, insbesondere bezüglich Ansprechzeit, Alarmschwelle und Querempfindlichkeit,
- das Vermeiden von gefährlichen Zuständen bei Ausfall einzelner Funktionen der Gaswarnanlagen (Funktionssicherheit),
- die Möglichkeit, die zu erwartenden Gemische durch geeignete Wahl von Anzahl und Ort der Messstellen ausreichend schnell und sicher zu erfassen,
- die Kenntnis des Bereiches, der bis zum Wirksamwerden der durch das Gerät auszulösenden Schutzmaßnahmen explosionsgefährdet wird. In diesem Nahbereich (abhängig von 1.–4.) sind Schutzmaßnahmen nach TRBS 2152 Teil 3 zur Zündquellenvermeidung erforderlich,
- das Verhindern oder Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb des Nahbereiches durch die auszulösenden Schutzmaßnahmen,
- das Vermeiden anderweitiger Gefahren durch Fehlauslösung.