2.2 Welche Voraussetzungen müssen beim Einsatz von Gaswarngeräten erfüllt sein?

Wesentliche Voraussetzungen für den Einsatz von Gaswarngeräten mit dem Ziel, Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zu reduzieren, sind

  1. eine genügende Kenntnis über die zu erwartenden Stoffe, die Lage ihrer Quellen, ihre maximalen Quellstärken und die Ausbreitungsbedingungen,
  2. eine den Einsatzbedingungen angemessene Funktionsfähigkeit der Geräte, insbesondere bezüglich Ansprechzeit, Alarmschwelle und Querempfindlichkeit,
  3. das Vermeiden von gefährlichen Zuständen bei Ausfall einzelner Funktionen der Gaswarnanlagen (Funktionssicherheit),
  4. die Möglichkeit, die zu erwartenden Gemische durch geeignete Wahl von Anzahl und Ort der Messstellen ausreichend schnell und sicher zu erfassen,
  5. die Kenntnis des Bereiches, der bis zum Wirksamwerden der durch das Gerät auszulösenden Schutzmaßnahmen explosionsgefährdet wird. In diesem Nahbereich (abhängig von 1.–4.) sind Schutzmaßnahmen nach TRBS 2152 Teil 3 zur Zündquellenvermeidung erforderlich,
  6. das Verhindern oder Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb des Nahbereiches durch die auszulösenden Schutzmaßnahmen,
  7. das Vermeiden anderweitiger Gefahren durch Fehlauslösung.