2.4 Was ist bei Gaswarnanlagen mit Alarmierung zu beachten?

Die Messstellen der Gaswarngeräte sind in der Nähe der Stellen anzubringen, an denen mit dem Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen ist.

Die Alarmschwelle des Gerätes muss auf eine Konzentration mindestens so weit unterhalb der unteren Explosionsgrenze eingestellt sein, dass nach Alarmierung ausreichend Zeit bleibt, damit die in der Betriebsanweisung festgelegten Schutzmaßnahmen wirksam werden können. Es ist zu prüfen, ob hier allein organisatorische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ausreichend sind.

Um ein möglicherweise notwendiges Abschalten der Anlage zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Alarmschwelle bei so niedrigen Konzentrationen festzusetzen, wie es aus betriebstechnischen Gründen gerade noch sinnvoll ist.