2.9 Gibt es für die Durchführung des Anzeigetests mit Aufgabe von Prüfgas eine allgemein anerkannte Vorgehensweise?
Im Merkblatt T 023 (und im Merkblatt T 021) wird für tragbare Gaswarngeräte ein Sicht- und Anzeigetest gefordert, der mit Aufgabe geeigneter Prüfgase durchzuführen ist. Ganz bewusst sind die Kriterien zum Bestehen des Tests durch den Betreiber, unter Beachtung seiner betrieblichen Sicherheitsanforderungen, zu definieren.
Zwei Testverfahren haben sich dabei in der Praxis bewährt. Welches Testverfahren unter welchen Bedingungen für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet ist, muss der Betreiber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Verfahren 1: Test auf Alarmauslösung
Es wird geprüft, ob die Auslösung aller Alarme bei Aufgabe geeigneter Prüfgase innerhalb einer vorgegebenen maximalen Begasungszeit erfolgt.
Zielgas | Häufig verwendete Prüfgaskonzentration | Maximale Begasungszeit |
---|---|---|
Brennbare Gase (Messbereich % der UEG) | 1,2 bis 2,0-facher Wert der höchsten Alarmschwelle; max. 60 % der UEG | bis 45 s |
Toxische Gase (CO, CO2, H2S, SO2, NO2, NO, NH3) | 1,2- bis 2,0-facher Wert der höchsten Alarmschwelle | bis 90 s |
Sauerstoff (Überwachung von Sauerstoffmangel) | min. 0,9-facher Wert der niedrigsten Alarmschwelle, z. B. zwischen 16 und 18 Vol.-% O2 | bis 60 s |
Andere (schwer handhabbare) Gase und Messbereiche | nach Gefährdungsbeurteilung/Angaben des Gaswarngeräteherstellers |
Anmerkung
- Abhängig vom Zielgas oder den verwendeten Sensoren kann es bei kurzen Ansprechzeiten möglich und sinnvoll sein, die Begasungszeit kürzer zu wählen als in der Tabelle angegeben. Dadurch können Testdauer, Prüfgasverbrauch und Belastung des Sensors verringert werden.
- Bei Gaswarngeräten für mehrere Gase sind die Auswirkungen jeder einzelnen Komponente auf die verschiedenen Sensoren des Gerätes, z. B. hinsichtlich Querempfindlichkeit, Sensorverbrauch oder Sensorvergiftung, zu berücksichtigen.
Verfahren 2: Test auf Genauigkeit
Es wird ein geeignetes Prüfgas bekannter Konzentration aufgegeben und überprüft, ob der Messwert des Gaswarngeräts spätestens nach einer vorgegebenen maximalen Begasungszeit den Sollwert im Rahmen der zulässigen Abweichung erreicht. Die Konzentration des Prüfgases sollte im Bereich der höchsten Alarmschwelle liegen.
Zielgas | Zulässige Abweichung | Maximale Begasungszeit |
---|---|---|
Brennbare Gase (Messbereich % der UEG) | ± 10 % vom Sollwert | bis 90 s |
Toxische Gase (CO, CO2, H2S, SO2, NO2, NO, NH3) | ± 20 % vom Sollwert | bis 120 s |
Sauerstoff (Überwachung von Sauerstoffmangel) | ± 5 % vom Sollwert | bis 90 s |
Andere (schwer handhabbare) Gase und Messbereiche | nach Gefährdungsbeurteilung/Angaben Hersteller Gaswarngerät |
Anmerkung
- Abhängig vom Zielgas oder den verwendeten Sensoren kann es bei kurzen Ansprechzeiten möglich und sinnvoll sein, die Begasungszeit kürzer zu wählen als in der Tabelle angegeben. Dadurch können Testdauer, Prüfgasverbrauch und Belastung des Sensors verringert werden.
- Bei Gaswarngeräten für mehrere Gase sind die Auswirkungen jeder einzelnen Komponente auf die verschiedenen Sensoren des Gerätes, z. B. hinsichtlich Querempfindlichkeit, Sensorverbrauch oder Sensorvergiftung, zu berücksichtigen.