3.10 Welche Auswirkungen hat es, wenn im Messgerät der Gasweg behindert ist? Was ist dann zu tun?

Beim Vorhandensein von Schmutz, Staub, Wasser (z. B. durch Kondensation, durch Eintauchen in Wasser oder Ansaugen) oder anderen Flüssigkeiten im Gasweg ist die Funktion des Gerätes nicht mehr sichergestellt. Die Messungen müssen sofort abgebrochen werden, da der Gaszutritt zum Sensor nicht gewährleistet ist. Die Folge kann ein zu niedriger oder ausbleibender Messwert sein. Das Gerät muss gereinigt bzw. getrocknet werden. Anschließend ist durch einen Anzeigetest gemäß Merkblatt T 023 (bzw. T 021) zu kontrollieren, dass das Gas zum Sensor gelangt und die Konzentration korrekt angezeigt wird. Gegebenenfalls muss das Gerät entsprechend den Hinweisen in der Gebrauchsanweisung des Herstellers gewartet oder repariert werden.

Beim Tragen der Gasmessgeräte an der Arbeitskleidung, z. B. in einer Tasche, ist darauf zu achten,
dass die Gaseintrittsöffnung nicht verdeckt wird.