3.11 Was ist zu tun, wenn für den zu messenden Stoff kein Messgerät mit Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit erhältlich ist?

Gaswarngeräte dürfen unter bestimmten Bedingungen ohne weitere Prüfung auch für Gase oder Dämpfe verwendet werden, die im Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit nicht erfasst sind.
Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten gilt dies jedoch ausschließlich für Geräte auf Basis des Messprinzips Wärmetönung oder Flammenionisationsdetektion:

  • Wenn ein Gerät für Propan (C3H8) und ein höheres Alkan (CnH2n+2) geprüft ist, kann es auch für die dazwischen liegenden Alkane (CmH2m+2) mit 3 < m < n eingesetzt werden.
  • Wenn ein Gerät für Ethanol und n- oder i-Butanol geprüft ist, kann es auch für Propanole und
    das nicht geprüfte Butanol eingesetzt werden.

Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall, dass für die nicht erfassten Gase vom Gerätehersteller zumindest Angaben zur Kalibrierung und Justierung des Gerätes vorliegen. Für andere Messprinzipien (Infrarot-Absorption, Halbleiter, Flammentemperatur) oder Stoffklassen ist nach derzeitigem Stand der verfügbaren Datenbasis keine allgemeingültige Aussage möglich.

Betreiber, die gegenüber der Berufsgenossenschaft ihre besondere Sachkenntnis und das Vorhandensein geeigneter Untersuchungseinrichtungen nachgewiesen haben, können darüber hinaus die Eignung für weitere Gase selbst nachweisen. Dazu sind aber die in Anhang 2 des Merkblatts T 023 explizit aufgeführten Bedingungen zu erfüllen. Der Nachweis bleibt auf die eigenen Anwendungen des Betreibers beschränkt.