3.12 Was ist bei Messungen in Lacktrocknern und ähnlichen Anlagen zu beachten?

Soweit der Trockner der Norm EN 1539 entspricht, sind die dort festgelegten Anforderungen einzuhalten:

  • Das Messgerät muss für die zu messenden Stoffe geeignet sein.
  • Das Messgerät (zumindest der Sensor) muss für den Einsatz bei den Temperaturen, die im Trockner auftreten, geeignet sein.
  • Das Messgerät muss so frühzeitig ansprechen, dass im Alarmfall die Schutzmaßnahmen rechtzeitig greifen können (Zeitreserve). Die erforderliche Zeit setzt sich zusammen aus folgenden Anteilen:
    • Ansaugzeit, gegeben durch die Länge, den Querschnitt und den Strömungswiderstand der Ansaugleitung sowie die tatsächliche (d. h. im konkreten Einbauzustand gemessene) Förderleistung der Pumpe,
    • Zeit für die Signalverarbeitung (z. B. t90-Zeit),
    • Zeit, die bis zum Wirksamwerden der für diesen Fall vorgesehenen Schutzmaßnahmen (z. B. Verstellen von Drosselklappen, Hochfahren der Ventilatoren, Öffnen eines Bypasses, Reduzieren der Geschwindigkeit des Trocknungsgutes) erforderlich ist.
  • Damit das Erreichen der Alarmschwelle rechtzeitig erkannt werden kann, muss in den meisten Fällen die Messgasleitung zwischen Trockner und Sensor so kurz sein, dass die Verzögerung bei der Anzeige bzw. bei der Alarmauslösung minimiert ist. Dies ist am besten erfüllt, wenn ein Sensor verwendet wird, der direkt an den Trockner angeflanscht wird.
  • Kondensation im Gasweg muss ausgeschlossen sein. Erforderlichenfalls muss die Messgasleitung ausreichend beheizt werden. Die Heizung muss überwacht werden.
  • Die Probenahmestelle (Ansaugöffnung der Messleitung) muss in Abhängigkeit von der Bauart und der Betriebsweise des Trockners so gewählt werden, dass gefährliche Zustände rechtzeitig erkannt werden.