3.20 Dürfen Gaswarneinrichtungen durch herstellerfremde Anbieter instand gehalten werden?

Ja. Die Instandhaltung durch herstellerfremde Anbieter wird von den Berufsgenossenschaften und ihrem Regelwerk in keiner Weise eingeschränkt. Die aktuellen Fassungen der Merkblätter T 023 (und T 021) berücksichtigen auch die Instandhaltung von Gaswarneinrichtungen, die nicht durch den Hersteller erfolgt. Die Erläuterungen in den beiden Merkblättern beinhalten sowohl die einzuhaltenden Voraussetzungen, um die Funktion der Geräte sicherzustellen, als auch die Verantwortlichkeiten beim Betreiber, Fremdanbieter und Hersteller.