3.6 Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn Transmitter und Gaswarnzentrale, z. B. von unterschiedlichen Herstellern, kombiniert werden?

1. Fall: Transmitter und Gaswarnzentrale sind als Einheit funktionsgeprüft.

2. Fall: Transmitter und Gaswarnzentrale sind inklusive der vorgesehenen Schnittstellen einzeln funktionsgeprüft. Die Schnittstellen müssen kompatibel sein. Der Unternehmer/die Unternehmerin muss auf Grundlage der Schnittstellenspezifikation des oder der Hersteller/s die Kompatibilität prüfen. Dies gilt auch bei den heute meist verwendeten 4–20 mA-Signalen. Dabei ist auch die Signaldarstellung außerhalb des 4–20 mA-Bereichs zu berücksichtigen.

Die Verwendung nicht funktionsgeprüfter SPS oder PLS für die Sicherheitsfunktion in Kombination mit funktionsgeprüften Transmittern erfüllt die Voraussetzungen nicht.