3.8 Was bedeutet IP-Schutzart bei Gaswarngeräten?

IP ist die Abkürzung für „Ingress Protection“, auf Deutsch „Eindringschutz“.

Die verschiedenen Schutzarten sind durch den IP-Code gekennzeichnet. Er ist in der europäischen Norm DIN EN 60529 beschrieben und besteht aus einer zweistelligen Ziffernkombination und bei Bedarf einem zusätzlichen Buchstaben. Der IP-Code beschreibt den Schutz von Gehäusen gegenüber Eindringen von Festkörpern und Wasser.

Beispiele:

  • IP 67 bedeutet: Vollständig staubdicht (Ziffer 6) und geschützt gegen zeitweiliges Untertauchen in Wasser (Ziffer 7). Ein solchermaßen gekennzeichnetes Gerät ist also besonders widerstandsfähig gegenüber den Umwelteinflüssen Staub und Wasser.
  • IP 54 bedeutet: Staubgeschützt (Ziffer 5) und von allen Seiten gegen Spritzwasser geschützt (Ziffer 4).

Achtung: Die Zuordnung zu einer Schutzart bedeutet nicht, dass ein Gaswarngerät unter den entsprechenden Umgebungsbedingungen immer bestimmungsgemäß die Gaskonzentration messen kann. Die Gehäuseschutzart IP 67 sagt z. B. lediglich aus, dass keine bleibenden Schäden durch Staub und Eintauchen in Wasser zu erwarten sind. Wenn Staub oder Wasser die Gaseintrittsöffnungen bzw. die <nobr>Sensor-Schutzmembran</nobr> verschließen, ist keine Messung mehr möglich, obwohl die elektrischen Bauteile bestimmungsgemäß funktionieren.