Organische Peroxide - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Auszüge aus dem Merkblatt M 058 (DGUV Information 213-096), 02/2020
2 Umsetzung der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“
3 Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung
3.1 Wie erkennt man, dass man Tätigkeiten mit einem Organischen Peroxid ausführt?
3.2 Welche Angaben sind für die Beurteilung organischer Peroxide wichtig?
3.4 Was versteht man unter „SADT“?
3.5 Gibt es für die Lagerung von Organischen Peroxiden auch Mindesttemperaturangaben?
3.6 Welche Mengen an Organischen Peroxiden dürfen am Arbeitsplatz vorhanden sein?
3.7 Welche Gesundheitsgefahren bestehen bei Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden?
3.8 Welche spezifischen Gefährdungen können bei Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden auftreten?
3.10 Welche Stoffe sind geeignet, Organische Peroxide zu zersetzen?
3.11 Darf man sauberes, nicht verwendetes Organisches Peroxid ins Originalgebinde zurückgeben?
3.12 Dürfen Anbruchgebinde ins Peroxidlager zurückgebracht werden?
3.13 Wie sind restentleerte Gebinde zu lagern?
3.14 Wie sind Peroxidabfälle zu entsorgen?
3.15 Was ist bei der Entsorgung von restentleerten Gebinden zu beachten?
3.17 Können bei Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden Brand- und Explosionsgefahren bestehen?
3.20 Haben Organische Peroxide Flammpunkte?
3.22 Können bei Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden physikalische Explosionen auftreten?
3.24 Sind bei Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden persönliche Schutzausrüstungen erforderlich?