1.7 Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsabständen und Schutzabständen?

Sicherheitsabstände sind die innerbetrieblich einzuhaltenden Abstände. Sie werden gemäß den Anforderungen der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“, dem Anhang III Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung und der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) bestimmt. Sicherheitsabstände sind, z. B. zwischen Produktionsgebäuden für Organische Peroxide bzw. Lägern für Organische Peroxide und anderen innerbetrieblichen Gebäuden, Anlagen oder Verkehrswegen, zu ermitteln und einzuhalten.

Darüber hinaus werden im Anhang III Nr. 2 Gefahrstoffverordnung und in der 2. Sprengstoffverordnung Schutzabstände gefordert. Sie sind die zur Allgemeinheit und zur Nachbarschaft einzuhaltenden Abstände (Schutz Dritter), d. h. ab der Werksgrenze zu z. B. öffentlichen Straßen, Gebäuden und weiteren Einrichtungen sowie zu Gebäuden und Einrichtungen Dritter.